SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4922 18. Wahlperiode 2016-12-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Förderung von Naturschutzverbänden 1. In welcher Höhe werden NABU und BUND aus öffentlichen Mitteln finanziert? (bitte differenzierte Aufschlüsselung nach Institution sowie Mittelherkunft – Bund, Land – und Zweckbestimmung, z.B. allgemeine Zuweisungen, Projektförderungen etc.) Mit Ausnahme der Zahlungen 06/2015; 07/2015 Förderung NABU Projekte – „Natura 2000 Prämie“ handelt es sich bei allen im Weiteren genannten Beträgen ausschließlich um Landesmittel. Die Förderungen werden vom MELUR als Zuwendungen anhand geltender Förderrichtlinien bewilligt. Die Höhe der Förderungen hängt dabei vom beantragten Volumen sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. Eventuelle Förderungen aus Mitteln des Bundes und deren jeweilige Höhe sind der Landesregierung nicht bekannt. 1.) Institutionelle Förderung Mit der institutionellen Förderung erhalten die Verbände Zuwendungen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gemäß den „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für die Arbeit von Naturschutzverbänden in Schleswig- Holstein“ zur Deckung der persönlichen, sachlichen und investiven Ausgaben des Verbandes. BUND NABU 2.) Projektförderung Mit der Projektförderung erhalten die Verbände Zuwendungen im Rahmen einer Anteil- oder Vollfinanzierung nach unterschiedlichen Förderrichtlinien. Hierbei handelt es sich um die Förderung von zeitlich befristeten Naturschutzprojekten , deren Kosten, durch die Zuwendung erstattet werden. a) Betreuung von Naturschutzgebieten Im Rahmen der Förderung der Betreuung erhalten die Verbände Zuwendungen gemäß den „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete“ für notwendige Ausgaben, die im Rahmen der fachlichen Betreuung geschützter Gebiete nach § 20 des Landesnaturschutzgesetztes (LNatschG) entstehen. BUND NABU b) BINGO Umweltlotterie Im Rahmen der BINGO-Förderung erhalten die Verbände Zuwendungen gemäß den „Richtlinien zur Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung in Schleswig-Holstein – Bingo! Die Umweltlotterie“ zur Verwirklichung von Projekten, die im Sinne der Agenda 21 die nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein zum Ziel haben. BUND NABU c) Sonstige Projektförderung Sonstige Projektförderungen erhalten die Verbände für die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen anhand unterschiedlicher Förderrichtlinien (zum Beispiel „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes“) BUND NABU 2. Wie haben sich die jeweiligen Förderungen seit dem Haushalt 2012 entwickelt ? (bitte differenzierte Aufschlüsselung wie in Frage 1. nach Jahren gegliedert ) 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen werden etwaige Mittelerhöhungen begründet ? Die Verbände NABU und BUND haben in den letzten Jahren verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Antragsvolumen beantragt. Eine systematische Erhöhung über die Jahre hat nicht stattgefunden. Somit sind die Schwankungen der Förderhöhen in den Jahren durch die Unterschiede in der Beantragung und Durchführung geeigneter Projekte durch die Verbände NABU; BUND begründet.