SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4943 18. Wahlperiode 2016-12-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben (Nachfrage) 1. Nach Drucksache 18/4694 seien die Standortlisten zwischenzeitlich "auf die relevanten Hinweisflächen reduziert" worden. Aus welchen Gründen sind nicht mehr gelistete Flächen aussortiert worden? Wie in LT-Drucksache 18/4694 ausgeführt, hat die Landesregierung ein Gutachten zur Verifizierung von 82 Hinweisen auf Ablagerungen von Bohr- und Ölschlämmen vergeben. Standorte, die bereits im Rahmen der Altlastenbearbeitung von den unteren Bodenschutzbehörden bearbeitet oder als offensichtliche Doppelnennungen identifiziert worden sind, sind nicht Gegenstand der gutachterlichen Überprüfung. 2. In welchen Gemeinden gibt es Hinweise auf Ablagerungen von Öl- und Bohrschlamm ? 3. In welchen Gemeinden liegen Verdachtsflächen in Wasserschutzgebieten oder in Trinkwassereinzugsgebieten? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des engen Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Drucksache 18/4943 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Eine Liste der Gemeinden, für die Hinweise auf entsprechende Ablagerungen von Öl- und Bohrschlämmen vorliegen, ist bereits in LT-Drucksache 18/4221 mitgeteilt worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung liegen Ablagerungen von Öl- bzw. Bohrschlämmen in den Wasserschutzgebieten Schwentinetal und Glinde. Darüber hinaus gehende Zuordnungen zu Gemeinden, auch in Trinkwassergewinnungsgebieten , werden zum jetzigen Zeitpunkt von der Landesregierung nicht vorgenommen, da die Bearbeitung der Standortliste durch den Gutachter inzwischen gezeigt hat, dass viele Angaben aufgrund der zum Teil lange zurück liegenden Handlungen sehr ungenau sind. Insbesondere die Lageangaben bestätigen sich bisher nur in den wenigsten Fällen. Eine neuerliche Zuordnung erfolgt erst, wenn die Ergebnisse des Gutachters, wie jetzt für den Kreis Segeberg, vorliegen. Andernfalls besteht das Risiko der Falschinformation . Im Kreis Segeberg liegen keine Standorte in Wasserschutzgebieten oder Trinkwassergewinnungsgebieten. Die Ergebnisse sind im Landesportal unter dem Thema Altlasten / Aktuelles: Fragen und Antworten zu Öl- und Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Die Bearbeitung wird derzeit im Kreis Plön fortgesetzt. Die Landesregierung wird die Veröffentlichung der Ergebnisse je nach Bearbeitungsfortschritt kreisweise fortschreiben. 4. In welchen Gemeinden werden Verdachtsflächen landwirtschaftlich genutzt? Die aktuelle Nutzung der Standorte wird im Rahmen der gutachterlichen Überprüfung ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass eine nennenswerte Anzahl von Standorten, wie im Kreis Segeberg, landwirtschaftlich genutzt wird. Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 sowie auf LT-Drucksache 18/4694 wird verwiesen. 5. Warum werden Schlammgrubenverdachtsflächen in Niedersachsen in anonymisierter Form veröffentlicht, in Schleswig-Holstein jedoch nicht? Eine anonymisierte Karte der Hinweisflächen ist im Landesportal unter dem Thema Altlasten / Aktuelles: Fragen und Antworten zu Öl- und Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein veröffentlicht. 3 6. In Niedersachsen wird der Boden rund um Altbohrungen auf erhöhte Schadstoffkonzentrationen bzw. Grenzwertüberschreitungen untersucht. Ist dies auch in Schleswig-Holstein geschehen (bitte begründen), wo und mit welchen Ergebnissen? Nach Kenntnis der Landesregierung ist es nicht zutreffend, dass in Niedersachsen systematische Bodenuntersuchungen im Umfeld von Altbohrungen durchgeführt werden bzw. wurden.