SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4946 18. Wahlperiode 16-12-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Neuregelung der Regionalisierungsmittel für Schleswig-Holstein 1. In welcher Höhe erhält Schleswig-Holstein nach der Einigung von Bund und Ländern und der Zustimmung des Bundesrates am 25.11.2016 im kommenden Jahr Regionalisierungsmittel und wie hoch ist die Erhöhung gegenüber den bisherigen Jahren? 2. Um welchen Faktor und in welcher absoluten Summe werden diese Mittel von 2017 bis 2031 steigen? Antwort Die Fragen 1 und 2 werden wegen des engen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet : Der Bund stellt gem. Artikel 1 Absatz 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) in § 5 Abs. 2 RegG ab 2016 8,0 Mrd. Euro jährlich bereit. Dieser Betrag steigt gem. § 5 Abs. 3 RegG um 1,8 % per anno. Die Verteilung dieses Betrages auf die Länder ergibt sich gem. § 5 Abs. 4 RegG aus der Anlage 1 zu § 5 Absatz 4 und 9 RegG. Ausgangsbasis für die Verteilung ist der sogenannte „Kieler Schlüssel“, auf den sich die Verkehrsminister im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2015 verständigt haben. Drucksache 18/4946 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Regionalisierungsmittel 2014 bis 2031 Schleswig-Holstein Ist RegG - alt in Euro absolute Steigerung gegenüber Vorjahr in Euro 2014 226.990.620,72 2015 230.395.480,08 3.404.859,36 absoluter Betrag in Euro lt. Anlage 1 zu § 5 Abs. 4 und 9 RegG neu 2016 251.840.000,00 21.444.519,92 2017 259.467.840,00 7.627.840,00 2018 267.288.686,08 7.820.846,08 2019 275.298.575,22 8.009.889,14 2020 283.510.218,83 8.211.643,61 2021 291.954.524,04 8.444.305,21 2022 298.892.528,55 6.938.004,51 2023 305.985.707,96 7.093.179,41 2024 313.237.400,65 7.251.692,69 2025 320.679.194,92 7.441.794,27 2026 327.904.908,10 7.225.713,18 2027 335.277.112,37 7.372.204,27 2028 342.848.113,85 7.571.001,48 2029 350.542.689,04 7.694.575,19 2030 358.403.186,15 7.860.497,11 2031 364.854.443,50 6.451.257,35 3. In welcher Weise und welcher Höhe werden die Kreise als Aufgabenträger des ÖPNV an dieser Dynamisierung der Regionalisierungsmittel beteiligt? Antwort Das Land beteiligt sich an der Finanzierung des übrigen ÖPNV. Die Höhe richtet sich nach der „Landesverordnung über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und U-Bahnen“ (FinVO). In der derzeit geltenden FinVO ist eine Dynamisierung der Regionalisierungsmittel nicht vorgesehen, mit Ausnahme der Mittel für U-Bahnen. Zur Zeit wird eine neue FinVO erarbeitet. Über eine Dynamisierung wird in diesem Rahmen zu entscheiden sein. 4. Sieht die Landesregierung für die Kreise als Aufgabenträger des ÖPNV eine Dynamisierung vor? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4946 3 Antwort S. Antwort zu Frage 3. 5. Welche absoluten Summen werden auf dieser Basis den einzelnen Kreisen in 2017 an Regionalisierungsmitteln für den ÖPNV zur Verfügung gestellt? Antwort Die Mittel betragen in 2017 laut geltender FinVo 29,307 Mio. €. Gemäß dem Verteilungsschlüssel nach § 2 Abs. 1 FinVO entfallen davon (gerundet ) auf - Flensburg 1,058 Mio, €, - Kiel 1,785 Mio. €, - Neumünster 0,135 Mio. €, - Lübeck 1,492 Mio. €, - Rendsburg-Eckernförde 2,421 Mio. €, - Schleswig-Flensburg 3,165 Mio. €, - Dithmarschen 1,263 Mio. €, - Nordfriesland 2,224 Mio. €, - Steinburg 1,114 Mio. €, - Stormarn 3,391 Mio. €, - Herzogtum-Lauenburg 2,028 Mio. €, - Pinneberg 2,699 Mio. €, - Plön 1,246 Mio. €, - Ostholstein 1,524 Mio. € und - Segeberg 3,763 Mio. €. Die Kreise Segeberg und Stormarn erhalten darüber hinaus für U-Bahn Verkehre in 2017 187.967,- € (Segeberg) bzw. 2.089 Mio. € (Stormarn). Die Kreise und kreisfreien Städte, in denen der SH-Tarif Anwendung findet und die nicht in einem anderen Verkehrsverbund integriert sind, erhalten zur Finanzierung ihrer Verbundmitgliedschaft eine Pauschale von 50.000,- €. 6. Für welche ggfs. neuen Schwerpunkte und Projekte sind diese Mittel von den Kreisen einsetzbar? Antwort Die Kreise und kreisfreien Städte sind in der Verwendung der Mittel eigenverantwortlich . Die FinVO (§ 6) sieht folgende, allgemeinen Verwendungszwecke vor: - pauschale Abgeltung von Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr, - Investitionen, insbesondere Haltestellen, - Untersuchungen oder Marketingmaßnahmen, - Förderung des Gesamtsystems Bus und Bahn, - Beitrag zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung. 7. In welcher Höhe stellt die Landesregierung ab 2017 den Kreisen zusätzlich Landesmittel für den ÖPNV zur Verfügung (bisher rd. 28 Mio. Euro)? Drucksache 18/4946 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Dies wird im Zusammenhang mit der Überarbeitung der FinVO zu entscheiden sein.