SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4947 18. Wahlperiode 2016-12-13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Genehmigung einer gymnasialen Oberstufe an der Bertha-von-Suttner-Schule in Geesthacht 1. Wann hat der Schulträger der Bertha-von-Suttner-Schule von der Landesregierung einen positiven Bescheid zur Errichtung einer Oberstufe bekommen, welche Gespräche hat die Landesregierung mit Abgeordneten des Schleswig- Holsteinischen Landtages zur Errichtung der Oberstufe geführt und wann haben diese Gespräche stattgefunden? Antwort: Der entsprechende Bescheid wurde am 01.11.2016 an den Schulträger, die Stadt Geesthacht, versendet. Es haben keine Gespräche mit Abgeordneten des Schleswig -Holsteinischen Landtages zur Errichtung der Oberstufe stattgefunden. 2. Wie sieht die aktuelle Potenzialanalyse für die Bertha-von-Suttner-Schule zur Errichtung einer Oberstufe aus (bitte genau angeben aus welchen Orten, wie z.B. Börnsen, Escheburg, Wiershop oder Hamwarde mit welchen Schülern gerechnet wird)? 2 Antwort: Nach § 43 Schulgesetz (SchulG) setzt die Erweiterung einer Gemeinschaftsschule ein öffentliches Interesse voraus. Das Interesse wird vorausgesetzt, wenn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Gemeinschaftsschule sowie zuzüglich der Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen erwarten lässt, dass spätestens drei Jahre nach Eintritt des ersten Jahrgangs dauerhaft eine Anzahl von mindestens 50 Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase der Oberstufe erreicht wird. Zur Einschätzung, ob eine Anzahl von mindestens 50 Schülerinnen und Schüler für die Einführungsphase einer Oberstufe erreicht wird, werden folgende Annahmen zugrunde gelegt, wobei nicht die Wohnorte der Schülerinnen und Schüler zugrunde gelegt werden, sondern die besuchten Schulen: Schülerinnen und Schüler der Bertha-von-Suttner-Schule werden zu 33% der durchschnittlichen Jahrgangsbreite in der Sekundarstufe I in die Oberstufe wechseln. Schülerinnen und Schüler umliegender Schulen ohne Oberstufe werden grundsätzlich zu 10% der durchschnittlichen Jahrgangsbreite in der Sekundarstufe I in die neue Oberstufe wechseln. Schülerinnen und Schüler umliegender Schulen mit Oberstufe bilden zu 5% der durchschnittlichen Jahrgangsbreite in der Sekundarstufe I ein Potential für die neue Oberstufe. 2017/2018 2018/19 2019/20 Bertha-von-Suttner-Schule 33% von 113 37 33% von 105 35 33% von 101 33 Otto-Hahn-Gymnasium 5% von 108 5 5% von 109 5 5% von 115 6 Alfred-Nobel-Gemeinschaftsschule (mit OS) 5% von 98 5 5% von 99 5 5% von 100 5 Gemeinschaftsschule Wentorf (ohne OS) 1)2) 5% von 72 3 5% von 51 3 5% von 43 2 Gymnasium Wentorf 1) 5% von 158 8 5% von 127 6 5% von 110 6 Gesamtpotential 58 54 52 1) nach Schulentwicklungsplanung 2) es wurden nur 5% berücksichtigt, da auch an die GemS Reinbek gewechselt wird Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4947 3 3. Wie viele Lehrer an der Bertha-von-Suttner-Schule haben die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II? Antwort: Im Schuljahr 2016/17 besitzen vier Lehrkräfte die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II. 4. Welche Kapazitäten bestehen am Otto-Hahn-Gymnasium und an der Alfred- Nobel-Schule zur Aufnahme von weiteren Oberstufenschülern und mit welchen Auswirkungen rechnet die Landesregierung auf die Schülerzahlen am Otto- Hahn-Gymnasium, der Alfred-Nobel-Schule sowie den Gymnasien in Schwarzenbek und Wentorf? Antwort: Das Otto-Hahn-Gymnasium, das Gymnasium Wentorf und die Alfred-Nobel- Gemeinschaftsschule haben keine förmliche Kapazitätsfestlegung für die Oberstufe. Das Gymnasium Schwarzenbek wurde nicht betrachtet, da es laut Schulentwicklungsplanung keinerlei Schülerströme von Geesthacht nach Schwarzenbek gibt. Es wird mit der in der Tabelle zu Frage 1 genannten Verringerung der Schülerzahlen an den entsprechenden Schulen gerechnet. 5. Wieso wurde keine Kooperationsvereinbarung zwischen der Bertha-von- Suttner-Schule und einer anderen Schule mit Oberstufe geschlossen? Wurde überhaupt versucht, eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen? Antwort: Der Schulträger ist nach § 43 Abs. 6 SchulG verpflichtet, eine Kooperationsvereinbarung beim Bildungsministerium anzuzeigen. Eine entsprechende Anzeige liegt nicht vor. Über mögliche Gründe hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 6. Wurde die Oberstufe an der Bertha-von-Suttner-Schule genehmigt, weil die Schule stadtintern ohne Oberstufe nicht konkurrenzfähig zur Alfred-Nobel- Schule ist und die Gefahr besteht, dass die Schule sonst perspektivisch geschlossen werden müsste? 4 Antwort: Nein, gemäß der in Antwort zu Frage 2) aufgeführten Genehmigungsvoraussetzungen war dem Antrag auf Errichtung einer Oberstufe zuzustimmen. 7. Wie haben sich die Schülerzahlen der Bertha-von-Suttner-Schule in den letzten fünf Jahren im Vergleich zur Alfred-Nobel-Schule entwickelt? Antwort: Alfred-Nobel- Schule GS HS RS GemS insg. insg. 2011/12 350 134 392 214 1.090 804 2012/13 370 104 304 326 1.104 812 2013/14 359 53 210 464 1.086 818 2014/15 353 100 615 1.068 827 2015/16 349 646 995 827 Bertha-von-Suttner-Schule Schuljahr Schülerzahlenentwicklung an ausgewählten Gemeinschaftsschulen im Kreis Hzgt. Lauenburg