SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4948 18. Wahlperiode 2016-12-13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Investitionsbedarf an den Schulen in Geesthacht 1. Welche räumlichen Um- oder Erweiterungsbauten müssen an der Bertha-von- Suttner-Schule vorgenommen werden, um eine Oberstufe einzurichten? Bestehen ausreichend naturwissenschaftliche Fachräume? Welche Kosten entstehen für mögliche Umbaumaßnahmen? Antwort: Die örtliche Planung und Bereitstellung von Schulgebäuden und -anlagen obliegen nach § 48 Abs. 1 Ziffer 2 Schulgesetz dem Schulträger. Das MSB führt dazu keine Erhebungen durch und kann deshalb auch keine Angaben zum Investitionsbedarf an Schulen machen. 2. Besteht an den Schulen der Stadt Geesthacht neben der Errichtung einer Oberstufe weiterer Investitionsbedarf? Wenn ja, welcher und in welcher Höhe? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1).