SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4956 18. Wahlperiode 16-12-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Freifunk in Schleswig-Holstein 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Freifunk-Initiativen es in Schleswig-Holstein gibt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung hat keine systematischen Kontakte und damit auch keine abschließenden Erkenntnisse zu den Freifunk-Initiativen im Lande. Nach einer Internet-Recherche gibt es folgende über den Verbund Freifunk-Nord (einem freiwilligen Zusammenschluss im norddeutschen Raum) organisierten Freifunk-Initiativen in Schleswig-Holstein: Dithmarschen, Flensburg, Kiel, Lauenburg, Lübeck, Malente, Neumünster, Ostholstein, Pinneberg, Postfeld, Rendsburg, Stormarn, Tarp. Drucksache 18/4956 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Unterstützt das Land Freifunk-Initiativen beim Aufbau und Betrieb freier WLAN-Angebote? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung verfügt über keine allgemeinen Unterstützungsmaßnahmen für Freifunk-Initiativen, zumal dabei auch beihilferechtliche Aspekte beachtet werden müssten. Über das landesweite, vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume geförderte Projekt MarktTreff werden Informationen über die Möglichkeiten der Nutzung des Freifunks (ohne zusätzliche Förderung des Landes) bei der Standortberatung beziehungsweise über Erfahrungsaustausche an Kommunen und MarktTreff-Betreiber herangetragen. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Träger vor Ort. Eine pilothafte Umsetzung des Freifunk-Angebotes erfolgte beim MarktTreff Wester-Ohrstedt in Verbindung mit der Flüchtlingsunterkunft in der Gemeinde Oster-Ohrstedt (Kreis Nordfriesland). Hierzu wurde ein Artikel in der Zeitschrift des Schleswig- Holsteinischen Gemeindetages „Die Gemeinde“ Ausgabe 2-2016 veröffentlicht . Durch das Pilotvorhaben drahtloser Internetzugang (WLAN) für Schleswig- Holstein (Nachfrage zur Drs. 18/3314 und Umsetzung des Landtagsbeschlusses Drs. 18/2801) wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, welches die Freifunkinitiativen in Flensburg, Kiel und Lübeck als potentiell geeignete Interessenten zur Umsetzung des kostenlosen WLAN ausgewiesen hat. Zurzeit werden noch die vertraglichen und vergaberechtlichen Randbedingungen geprüft. Das Land hat zudem die unter dem Namen „Freifunk“ zusammengefasste Technik und Betriebsorganisation bei der WLAN-Versorgung der Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Landesunterkünften verwendet. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 3. Haben Freifunk-Initiativen vom Land eine finanzielle Förderung erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht und gibt es entsprechende Pläne seitens der Landesregierung? Antwort: Die Freifunk-Initiativen erhalten aktuell keine finanzielle Förderung vom Land. In den bisherigen Kooperationen hat das Land die eingesetzte Hardware und lokale Infrastruktur bereitgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die rechtliche Situation von Betreibern von Freifunk-Knoten? Sieht die Landesregierung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH (Urt. v. 15.9.2016 – C-484/14), Handlungsbedarf ? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung hier bisher ergriffen und welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung ? Wenn nein, warum nicht? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4956 3 Antwort: Das zitierte EuGH-Urteil bedeutet im Ergebnis, dass eine effektive Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Netzbetreiber (und damit auch für Freifunk- Initiativen) durch das im Juli 2016 geänderte Telemediengesetz nicht erreicht wird. Dies behindert den weiteren Ausbau von WLAN- und Freifunknetzen nicht unerheblich. Nach Informationen der Landesregierung beabsichtigt die Bundesregierung, das Telemediengesetz erneut zu ändern und damit die Störerhaftung gesetzlich weitgehend abzuschaffen. Die Landesregierung wird diese Zielsetzung der Bundesregierung im Bundesratsverfahren konstruktiv begleiten. 5. Hält es die Landesregierung für möglich, in und auf Gebäuden des Landes Standorte für Freifunk-Antennen zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, plant die Landesregierung entsprechende Angebote an Freifunk-Initiativen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja, eine entsprechende Vorauswahl ist bereits getroffen worden und wird nach Abschluss der noch laufenden Prüfungen in enger Abstimmung mit den Freifunkinitiativen und den Nutzern umgesetzt werden. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Rechtslage im Hinblick auf die etwaige Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen? Gibt es Gespräche der Landesregierung mit dem Bund zur Frage der Gemeinnützigkeit von Freifunk- Initiativen? Antwort: Der Aufbau eines freien Kommunikationsnetzwerkes und die Verwaltung von Servern, Richtfunkstrecken und Leitungen durch Freifunk-Initiativen sind nicht gemeinnützig im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung (AO). Es handelt sich insbesondere nicht um einen vergleichbaren Zweck im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 2 AO. Dabei wird unterstellt, dass mit Freifunk-Initiativen juristische Personen (z.B. GmbH, Verein, Stiftung) gemeint sind. Es gab Gespräche mit dem Bund zur Frage der Gemeinnützigkeit von Freifunk- Initiativen. 7. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, mittels Freifunk den ländlichen Raum mit Breitband-Internet zu versorgen? Antwort: Freifunk beruht im Wesentlichen auf der WLAN-Technik. WLAN ist eine den Mobilfunk unterstützende Technik. Eine Lösung für die mangelnde Breitbandversorgung ländlicher Räume kann damit aber nicht erreicht werden: Zum einen funktioniert WLAN nur auf Basis einer leistungsfähigen Festnetzverbindung , zum anderen haben WLAN-/Freifunknetze nur eine begrenzte Reichweite . Die Landesregierung setzt in ihrer Breitbandstrategie auf eine flächendeckende Versorgung mit der leistungsfähigsten Breitbandtechnologie, nämlich Glasfaser . Parallel dazu sollen die mobilen Breitbandverbindungen ausgebaut werden; in Kombination mit leistungsfähigen Festnetzverbindungen auf Glasfaserbasis und leistungsfähigen Mobilfunkverbindungen können Freifunk- und WLAN-Netze eine Ergänzungsfunktion übernehmen. Drucksache 18/4956 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 8. Betrachtet die Landesregierung Freifunk-Initiativen als Teil ihrer digitalen Agenda? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die mobile Breitbandversorgung auch über WLAN ist Bestandteil der digitalen Agenda und auch der Breitbandstrategie des Landes.