SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4961 18. Wahlperiode 16-12-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Touristische Bedeutung der Wasserstraßen in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: Da die nachstehenden Fragen im Zusammenhang mit dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Juli 2016 vorgelegten Wassertourismuskonzept stehen, beziehen sich die Antworten der Landesregierung vorrangig auf den Bereich der Bundeswasserstraßen. In Schleswig-Holstein zählen dazu: - Nord-Ostsee-Kanal, Elbe-Lübeck-Kanal, Gieselau-Kanal, - Elbe, Eider, Trave, Stör, Krückau, Pinnau, Achterwehrer Schifffahrtskanal, - Küstenregionen von Ost- und Nordsee sowie die Schlei. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der einzelnen Wasserstraßen für den Binnenlandtourismus in Schleswig-Holstein? Antwort: Für den Binnenlandtourismus in Schleswig-Holstein spielen die Bundeswasserstraßen und Landesgewässer eine wichtige Rolle. Vor allem für die touristisch bedeutenden Zielgruppen der Natururlauber und Familien sind während ihres Urlaubs Aktivitäten an und auf dem Wasser von besonderem Interesse (u. a. Ausflugsschifffahrt , Segeln, Kanu fahren, Angeln). Für den Bereich Kanu sind vor allem die Reviere der Eider-Treene-Sorge-Region, der Lauenburger Seenplatte mit der Trave sowie das Revier an der Stör von besonderer Bedeutung. Drucksache 18/4961 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Für die Ausflugsschifffahrt und den Sportboottourismus sind neben den Küstenregionen und der Elbe insbesondere der Gieselau-Kanal und die Eider sehr attraktiv, weil sie über den Nord-Ostsee-Kanal die Verbindung zwischen Nordund Ostsee herstellen. Darüber hinaus sind die schleswig-holsteinischen Seen für die Ausflugsschifffahrt von Bedeutung. 2. Wie bewertet die Landesregierung die touristische Bedeutung der einzelnen Wasserstraßen in Schleswig-Holstein insgesamt? Bitte aufschlüsseln und die Bewertungsindikatoren benennen. Antwort: Aktivitäten an und auf dem Wasser zählen zu den wichtigsten Angebotsthemen der Tourismusstrategie des Landes Schleswig-Holstein. Im Vergleich zu den schleswig-holsteinischen Küstenregionen ist die touristische Bedeutung der Bundeswasserstraßen und Landesgewässer im Binnenland jedoch geringer. Sie haben dennoch für den Binnenlandtourismus eine hohe Bedeutung und sind prägendes Element für die Angebotsentwicklung und deren Vermarktung. Detaillierte Bewertungen der touristischen Bedeutung von Wasserstraßen liegen nicht vor. 3. Inwiefern werden die Wasserstraßen in Schleswig-Holstein im Wassertourismuskonzept des Bundes berücksichtigt und besteht dahingehend aus Sicht der Landesregierung Änderungsbedarf? Bitte aufschlüsseln. Antwort: Das Wassertourismuskonzept des Bundes betrachtet nur Bundeswasserstraßen. Diese werden darin nach ihrer Bedeutung für Freizeit und Tourismus nur in einer Karte dargestellt. Von den in Schleswig-Holstein dargestellten Bundeswasserstraßen wird die Bedeutung der Eider als mittel und für den Gieselau-Kanal, Teile der Stör sowie Krückau und Pinnau als gering eingestuft. Die Indikatoren des Bundes für die vorgenommene Einstufung (u. a. Anzahl geschleuste Touristenboote, Anzahl Charterboote, Anbieterdichte für Charterboote oder Kanuverleih, ansässige Fahrgastschiffe) werden aus touristischer Sicht als nicht ausreichend bewertet, um die Bedeutung und das Entwicklungspotential von Wasserstraßen für Freizeit und Tourismus abzubilden. Die Landesregierung sieht hier Nachbesserungsbedarf. 4. Liegen der Landesregierung Informationen vor, ob Wasserstraßen in Schleswig- Holstein im Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ berücksichtigt werden sollen? Wenn ja, welche und wie bewertet die Landesregierung dies? Antwort: Nach Rücksprache mit der Wasserstraßenverwaltung des Bundes (WSV) richtet sich das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ prinzipiell an alle in der Zuständigkeit des Bundes befindlichen Gewässer mit Ausnahme der Kanäle. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen, die den Wasserstraßenbetrieb nicht behindern , die Hydromorphologie zu verbessern. Bislang wird die Umsetzung an Gewässern außerhalb Schleswig-Holsteins erprobt. Erst wenn hier Erfahrungen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4961 3 in der Maßnahmenumsetzung vorliegen, werden diese gegebenenfalls auf die übrigen Wasserstraßen übertragen. Hierfür wäre eine Rechtsänderung auf Bundesebene, die die Zuständigkeit der WSV erweitert, notwendig. Die WSV weiß daher im Detail noch nicht, welche Maßnahmen an Wasserstraßen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden könnten. 5. Liegen der Landesregierung Informationen vor, ob die Bundesregierung plant, Wasserstraßen in Schleswig-Holstein zu entwidmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Informationen über Planungen zur Entwidmung von Bundeswasserstraßen in Schleswig-Holstein vor. Es gibt nach Kenntnis der Landesregierung derzeit keine konkreten Pläne des Bundes dazu; der Bund plant in der nächsten Legislaturperiode „Sondierungen“ zu Kooperationen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. 6. Plant die Landesregierung die Bedeutung der Wasserstraßen für den Binnenlandtourismus in Schleswig-Holstein zu stärken? Wenn ja, wie und zu welchem Zeitpunkt ? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Wassertouristische Themen, Aktivitäten und Angebote werden auf den Seiten der Tourismusagentur Schleswig-Holstein, den regionalen Tourismusmarketingorganisationen und vor Ort aktiv beworben und gezielt vermarktet. Darüber hinaus hat die Landesregierung den Wassertourismus in der Vergangenheit aktiv begleitet und finanziell unterstützt. Sie wird dies auch künftig im Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten tun. So wurde beispielsweise der Kanutourismus durch den Bau von Anlegestellen und Rastplätzen sowie die Entwicklung und Vermarktung von Angeboten gefördert. 7. Besteht hinsichtlich des baulichen Zustandes und der technischen Ausrüstung der Wasserstraßen mit touristischer Bedeutung in Schleswig-Holstein Sanierungsbedarf ? Wenn ja, in welchem Umfang bzw. in welcher Höhe? Bitte auch die jeweiligen Schleusen aufführen. Antwort: Die Bundeswasserstraßen befinden sich im Verantwortungsbereich der Wasserstraßen - und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Der Landesregierung liegen über die allgemeinen Presseinformationen hinaus keine Zustandsberichte zum baulichen Zustand und zur technischen Ausrüstung der Bundeswasserstraßen einschließlich der Schleusen in Schleswig-Holstein vor.