SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4968 18. Wahlperiode 02.01.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ Vorbemerkung der Fragestellerin: Das „Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung “ ist im Juli dahingehend angepasst worden, dass die Frist zur Fertigstellung der Maßnahmen um ein Jahr auf den 31.12.2018 und die Frist zum Abruf der Mittel auf 31.12.2019 festgesetzt wurden. Einige Bundesländer haben ihre Richtlinien bereits dementsprechend angepasst. 1. Ist geplant, die „Richtlinie des Landes zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung und Qualitätsverbesserung von Krippen- und Elementarplätzen in Kindertageseinrichtungen sowie zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018 zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren“ ebenfalls dahingehend anzupassen, dass die Frist zur Fertigstellung um ein Jahr verlängert wird? Wenn ja, wann wird die geänderte Richtlinie veröffentlicht? Antwort: Die Überarbeitung der Richtlinie erfolgt im ersten Quartal 2017. Der konkrete Termin der Veröffentlichung kann noch nicht genannt werden. 2. Sind der Landesregierung Kommunen bekannt, die diese Verlängerung zur Fertigstellung ihrer Projekte benötigen? Wenn ja, welche? Wurden diese Kommunen über die verlängerten Fristen informiert? Drucksache 18/4968 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Der Landesregierung ist ein Vorhaben in der Gemeinde Mönkeberg bekannt, bei dem die Fristverlängerung in Anspruch genommen wird. Weitere Fälle sind der Landesregierung bisher nicht bekannt. Die Kreise und kreisfreien Städte wurden über die Fristverlängerung nach Veröffentlichung der Gesetzesänderung informiert.