SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4974 18. Wahlperiode 2016-12-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Bearbeitung von Strafanzeigen über das Internetangebot „Onlinewache“ Vorbemerkung: Am 23.05.2016 hat ein Bürger nach eigenen Angaben über die Onlinewache Schleswig-Holstein eine Strafanzeige erstattet. Ihm wurde eine Eingangsbestätigung zu der Bearbeitungsnummer 523201673306AM des Lagezentrums der Polizei übersandt. 1. Wann hat das Landespolizeiamt die Anzeige an die zuständige, sachbearbeitende Polizeidienststelle oder Polizeidirektion weitergeleitet und warum dauerte dies so lange? Antwort: Die Anzeige wurde am 23.05.16, um 07.42 Uhr an die Polizeidirektion Neumünster übermittelt. Das zuständige Polizeiautobahnrevier Neumünster erhielt am 23.05.16, um 09.09 Uhr über die Polizeidirektion Neumünster Kenntnis von dem Vorfall. Drucksache 18/4974 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wann ist dem Anzeigeerstatter die zuständige, sachbearbeitende Polizeidienststelle mitgeteilt worden und warum dauerte dies so lange? Antwort: Am 03.08.16 erfolgte durch den Anzeigenden per Mail eine Nachfrage an das Landespolizeiamt bezüglich des Sachstandes seiner Anzeige. Interne Ermittlungen ergaben, dass die am 23.05.16 im Dienst befindliche Dienstgruppe des Autobahnreviers eine Weiterleitung an eine andere, zuständige Dienstgruppe versäumte. Erst im Nachgang der Nachfrage vom 03.08.16 erfolgte die Erstellung einer Strafanzeige. Die Benachrichtigung des Anzeigenden über die Anzeigenerstattung wurde in diesem Fall leider versäumt. Der Dienststellenleiter hat dieses Versäumnis bereits zeitnah mit den zuständigen Beamten der Dienstgruppe nachbereitet. Im Rahmen der am 03.08.2016 eingeleiteten Ermittlungen wurde der Halter des angezeigten Fahrzeugs ermittelt und angehört. Aufgrund der ausführlichen Schilderung in der Anzeigenerstattung verzichtete der zuständige Sachbearbeiter auf eine Anhörung des Anzeigenden. Nach Abschluss der Ermittlungen erfolgte am 09.08.2106 die Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft . 3. Nach Anzeigeerstattung wurde dem Anzeigeerstatter in einer Eingangsbestätigung in Aussicht gestellt, er werde „in Kürze“ von der zuständigen Polizeidienststelle Nachricht erhalten. Hat der Anzeigeerstatter im genannten Fall aus Sicht der Landesregierung „in Kürze“ von der zuständigen Polizeidienststelle Nachricht erhalten oder ist diese Zeitspanne überschritten worden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Trifft die Aussage auf der Internetseite https://www.schleswigholstein .de/DE/Landesregierung/LPA/Onlinewache/Onlinewache.html zu, eingehende Anzeigen würden „automatisch an die zuständige Dienststelle weitergeleitet “, also ohne menschliches Zutun? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4974 3 Antwort: Nein. Über Dataport gehen die Onlineanzeigen zentral beim Lage- und Führungszentrum Schleswig-Holstein ein. Hier erfolgt zunächst eine Bewertung bezüglich zeitlicher Dringlichkeit sowie der örtlichen sowie sachlichen Zuständigkeit. Im Anschluss wird die Anzeige durch das Lage- und Führungszentrum per „EPOST 810“ an die örtlich zuständige Polizeidirektion übermittelt. Insofern ist der Begriff „automatisch“ dergestalt zu verstehen, dass ohne weiteres Zutun des Einsenders die Onlineanzeige über die Polizeidirektionen die zuständige Dienststelle der Landespolizei erreicht. 5. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis das Landespolizeiamt über die Onlinewache eingegangene Strafanzeigen an die sachbearbeitende Polizeidienststelle weiterleitet? Falls dies nicht zu ermitteln ist, wird um Angabe der üblichen Bearbeitungsdauer gebeten. Antwort: Im Regelfall erfolgt durch das Lage- und Führungszentrum eine Übersendung an die örtlich zuständige Polizeidirektion innerhalb einer Stunde. Bei Strafanzeigen , die Sofortmaßnahmen erforderlich machen, erfolgt zusätzlich vorab eine telefonische Information an die örtlich zuständige Regionalleitstelle. Erst durch die örtlich zuständige Polizeidirektion erfolgt die Steuerung an die sachlich zuständige Polizeidienststelle. Außer an Wochenenden sowie Feiertagen erfolgt auch hier eine schnellstmögliche Weiterleitung. 6. Sind Änderungen bezüglich der Onlinewache geplant und, wenn ja, welche? Antwort: Nein.