SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4976 18. Wahlperiode 2016-12-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Polizeipuppenbühne der Polizeidirektion Flensburg 1. Bestehen Planungen der Landesregierung, die Polizeipuppenbühne der Polizeidirektion Flensburg zu schließen, bzw. wurde diese bereits geschlossen und wenn ja, wann und warum? Antwort: Nein. Die Präventionsarbeit der Landespolizei insbesondere im Bereich frühkindlicher Bildung und in den Schulen wird fortgeführt, die sog. Handpuppenbühnen der Landespolizei bleiben erhalten. Dazu müssen diese Bühnen aber nicht zwingend von aktiven Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bespielt werden . Die Landespolizei ist beauftragt, Möglichkeiten für die Herauslösung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten aus den Bühnen zu prüfen und zu beschreiben . Dabei können auch Kooperationen mit externen Trägern eingegangen werden. Soweit auf diesem Wege Stellen von Polizeibeamten freigesetzt Drucksache 18/4976 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 werden können, sollen diese für die Deckung defizitärer Aufgabenbereiche genutzt werden. Die schon heute obligatorische Begleitung eines Auftritts durch eine(n) örtlich zuständige(n) Polizeibeamtin oder -beamten wird selbstverständlich beibehalten . Die örtliche Polizei bleibt im Weiteren Ansprechpartner der Kinder, Eltern und Erzieher, um so die Präventionsziele nachhaltig zu erreichen. 2. In welchen Einsatzgebieten war und/ oder ist die Polizeipuppenbühne der Polizeidirektion Flensburg tätig? Antwort: Der Polizeipuppenbühne der Polizeidirektion Flensburg mit Sitz in Flensburg sind folgende regionale Spielbereiche für den Einsatz zugeordnet: Stadt Flensburg Kreis Schleswig-Flensburg Kreis Nordfriesland Nordschleswig/Dänemark Kreis Dithmarschen Stadt Kiel 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren/ sind für die Polizeipuppenbühne der Polizeidirektion Flensburg tätig? Antwort: Der Handpuppenbühne bei der Polizeidirektion Flensburg sind drei Planstellen und somit drei Personen zugeordnet, die seitens der Polizeidirektion Flensburg aber nach Bedarf auch temporär in anderen Aufgabenbereichen eingesetzt werden müssen. Die Spielfähigkeit der Bühne ist mit zwei Personen gewährleistet . Aktuell ist die Polizeipuppenbühne Flensburg mit zwei Polizeivollzugsbeamtinnen besetzt, aber derzeit aus personellen Gründen nicht spielfä- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4976 3 hig. Das zuständige Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten arbeitet an Lösungen, um die Spielfähigkeit zeitnah wieder herzustellen.