SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4986 18. Wahlperiode 2017-01-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Rückzahlungen für geleistete Vorgriffstunden Vorbemerkung des Fragestellers: In ihrer Pressemitteilung vom 31. Mai 2016 hat Ministerin Ernst erklärt, dass das Kabinett über eine weitere Verordnung unterrichtet wurde, damit noch im Jahre 2016 mit der Rückzahlung für geleistete Vorgriffsstunden an die Lehrkräfte begonnen werden kann. Weiter wurde mitgeteilt, dass das Bildungsministerium von maximal 4.000 anspruchsberechtigten Lehrkräften ausgeht. 1. Wie viele pensionierte Lehrkräfte haben nach jetzigem Kenntnisstand einen Anspruch auf Rückzahlung für geleistete Vorgriffstunden? Antwort: Die Zahl der anspruchsberechtigen Lehrkräfte lässt sich nicht exakt beziffern. Theoretisch können alle Lehrkräfte betroffen sein, die Vorgriffstunden geleistet und vor Ablauf des regelhaft vorgesehenen Rückgewährzeitraums wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden sind bzw. künftig versetzt werden. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung erhebt zwar die Zahl der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Lehrkräfte statistisch, so Drucksache 18/4986 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 dass bis einschließlich Schuljahr 2017/18 über einen Zeitraum von rd. 20 Jahren (Leistungs- und Rückgewährzeiträume) eine Größenordnung von maximal 4.000 Personen angenommen werden kann. Es muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden, ob überhaupt ein rechtlicher Anspruch besteht, weil nicht zentral erhoben wurde, ob und in welchem Umfang Vorgriffstunden geleistet und bereits zurückgewährt worden sind (vgl. auch die Antworten zu den Kleinen Anfragen der Abgeordneten Heike Franzen (Drs. 18/3278 und 18/3950)). Darüber hinaus wird durch die Änderung des Besoldungsgesetzes Schleswig- Holstein die Regelung des angemessenen Ausgleichs für Lehrkräfte, denen infolge ihrer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit kein zeitlicher Ausgleich ihrer geleisteten Vorgriffstunden gewährt wurde, zum 1. Januar 2017 auf andere Fälle erweitert, in denen die betroffene Lehrkraft es ebenfalls nicht zu vertreten hat, dass ein zeitlicher Ausgleich nicht stattfinden konnte. In der Regel dürfte es sich dabei um Fallkonstellationen handeln, in denen eine Lehrkraft zu einem anderen Dienstherrn oder Arbeitgeber gewechselt ist. Absehbar geht es hier um eine geringe Zahl von Beschäftigten, weil vorrangig ein zeitlicher Ausgleich vorzunehmen ist. 2. Wie viele pensionierte Lehrkräfte haben vor Inkrafttreten der VorgriffsVO am 1. September 2016 einen formlosen Antrag auf Rückzahlung gestellt? Antwort: Rund 350 Lehrkräfte hatten bereits vor dem 1. September 2016 formlos einen Antrag auf finanziellen Ausgleich von Vorgriffstunden gestellt. Hierzu wird auch auf die Antwort zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Dudda und Sven Krumbeck (Drs. 18/4693) verwiesen. 3. Wie viele pensionierte Lehrkräfte haben nach dem 1. September 2016 einen Antrag auf Rückzahlung gestellt? Antwort: Mit Stand 06.01.2017 haben 303 Lehrkräfte einen Antrag auf finanziellen Ausgleich von Vorgriffstunden auf dem entsprechenden Antragsformular gestellt, darunter 274, die bereits vor dem 1. September 2016 einen formlosen Antrag eingereicht und nach Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4986 3 Inkrafttreten der Landesverordnung über den finanziellen Ausgleich von Vorgriffstunden (Vorgriffsstundenverordnung - VorgriffsVO) das Antragsformular im September 2016 zugesandt bekommen haben. 4. Wie viele Anträge wurden seit dem 1. September 2016 bewilligt? Antwort: In acht Fällen wurde auf Antrag bereits ein finanzieller Ausgleich gewährt, in drei weiteren Fällen wurde der Antrag abgelehnt (Stand 06.01.2017). Die Auszahlung erfolgt durch das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP). 5. Aus welchen Gründen wurden bereits im September gestellte Anträge noch immer nicht bewilligt? Antwort: Wie bereits in der Drucksache 18/4693 dargelegt, erfordert die Bearbeitung der Anträge einen hohen Verwaltungsaufwand, weil jeweils die tatsächlich geleisteten Vorgriffstunden festgestellt werden müssen, um dann zu prüfen, ob und inwieweit dafür bereits ein zeitlicher Ausgleich erfolgt ist. Denn hinsichtlich der Verpflichtung, Vorgriffstunden zu leisten, gab es mehrere Ausnahmetatbestände. So mussten Vorgriffstunden beispielsweise nach Vollendung des 58. Lebensjahres, bei Elternzeit, Beurlaubung , Schwerbehinderung oder begrenzter Dienstfähigkeit nicht erbracht werden. Auch waren die Anzahl und der Zeitraum der zu leistenden Vorgriffstunden von der Schulart, dem Status (beamtete oder tariflich beschäftigte Lehrkräfte) und von dem individuellen Beschäftigungsumfang abhängig. Insofern musste zunächst ein Bearbeitungsverfahren entwickelt und abgestimmt werden. Zu diesem Zweck wurden ein Prüfbogen für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, einheitliche Bescheidmuster und vor allem ein elektronisches Tabellenblatt erstellt, das unter Berücksichtigung der Leistungs- und Rückgewährzeiträume, Rahmenbedingungen (z.B. Schulart ) sowie Ausnahme- und Unterbrechungstatbestände die Ansprüche der Antragstellerinnen und Antragsteller berechnet. Bereits vor Inkrafttreten der maßgeblichen Landesverordnung wurde u.a. ein Antragsformular entwickelt und allen Lehrkräften, die bereits formlos einen Antrag gestellt hatten, zugesandt (vgl. Antwort zu Frage 3); es steht seit September 2016 auch Drucksache 18/4986 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 im Internet zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular ist auf dem Dienstweg (frühere Schule, ggf. Schulamt) an das Ministerium für Schule und Berufsbildung zurückzusenden . Entsprechende Anträge gehen bis heute ein, ein Großteil der in der Antwort zu Frage 3 genannten Anträge ist bis Mitte November 2016 im Ministerium eingegangen . 6. Bis wann wird die Landesregierung die gestellten Anträge final bearbeitet und bewilligt haben? Antwort: In Abhängigkeit davon, wie viele Anträge noch eingehen, ist davon auszugehen, dass die bisher gestellten Anträge bis zum Sommer 2017 final bearbeitet werden. 7. Stimmt es, dass im Bildungsministerium eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet wurde? a. Wenn ja, aus welchen Gründen? b. Wenn ja, zu welchem Zweck? c. Wenn ja, wie setzt sich diese zusammen? Antwort: Nein. Das für die Rückgewähr der Vorgriffstunde federführende Lehrkräftepersonalreferat hat vielmehr mit den fachlich und rechtlich zu beteiligenden Stellen ein Verfahren entwickelt und abgestimmt, durch das die Arbeitsvorgänge standardisiert und verwaltungsökonomisch gestaltet werden.