SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4990 18. Wahlperiode 2017-01-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Situation an den DaZ-Zentren 1. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen es zu körperlichen Übergriffen gegen Lehrkräfte an DaZ-Zentren gekommen ist? a) Wenn ja, welche? Antwort: Dem Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) sind keine Fälle bekannt, in denen es zu körperlichen Übergriffen gegen Lehrkräfte an DaZ-Zentren gekommen ist. 2. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen es zu psychischer Gewalt gegen Lehrkräfte an DaZ-Zentren gekommen ist? a) Wenn ja, welche? Antwort: Dem MSB sind keine Fälle bekannt, in denen es zu psychischer Gewalt gegen Lehrkräfte an DaZ-Zentren gekommen ist. Drucksache 18/4990 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie wurden die festgestellten Konflikte geregelt, a) intern durch Sanktionen der Schule, b) durch Anzeige bei der Polizei, c) durch Einschaltung von Jugendamt, Sozialarbeiter, Erziehungsberatung etc.? 4. Wie schätzt die Landesregierung die Qualität der Aggressionen gegen Lehrkräfte an DaZ-Zentren ein? 5. Hat die Landesregierung Informationen darüber, ob besonders Lehrerinnen an DaZ-Zentren davon betroffen sind? Antwort zu den Fragen 3) bis 5): Siehe Antworten zu den Fragen 1) und 2). 6. In welchem Umfang werden die Gewaltvorkommnisse der Schulleitung bzw. den Schulaufsichtsbehörden zur Kenntnis gebracht? Wie hoch wird der Anteil der Fälle geschätzt, in denen Gewaltanwendung oder -drohung nicht bekannt bzw. aktenkundig wird? Antwort: Dem MSB liegen keine Hinweise auf Gewaltanwendungen oder -drohungen in DaZ- Zentren vor. Es gibt demnach auch keine Datenlage, auf deren Grundlage eine Schätzung vorgenommen werden könnte. Falls es zu Gewaltanwendungen oder -drohungen kommt, gibt der „Notfallwegweiser für die Schule bei Krisen- und Unglücksfällen“ die erforderlichen Verfahrensschritte vor: Die Schulleitung schätzt die Gefährlichkeit einer Situation ab und informiert ggf. die Polizei. Sie informiert außerdem die zuständige Schulaufsicht. Die Schulaufsicht berät und entscheidet, welche weiteren Schritte ggf. zu unternehmen sind. 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um betroffene Lehrkräfte zu unterstützen? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4990 3 Antwort: Dem MSB liegen keine Hinweise auf Gewaltanwendungen oder -drohungen in DaZ- Zentren vor. Für alle öffentlichen Schulen inklusive DaZ-Zentren gilt: Sollten Lehrkräfte von Gewaltanwendungen oder -drohungen betroffen sein, gibt der „Notfallwegweiser für die Schule bei Krisen- und Unglücksfällen“ auch in diesen Fällen die erforderlichen Verfahrensschritte vor und gibt Hinweise auf mögliche Unterstützung. Dazu gehören u.a. der schulpsychologische Dienst sowie das Haus der Prävention und der Hilfen beim IQSH. Die Zahl der Schulpsychologinnen und -psychologen wurde in dieser Legislaturperiode von 17 auf 31 erhöht.