SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4991 18. Wahlperiode 2017-01-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Grundschulstandorte mit festgesetzter Aufnahmemöglichkeit Vorbemerkung der Landesregierung: Gem. § 24 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) wählen die Eltern aus dem vorhandenen Angebot an Grundschulen im Rahmen der Aufnahmemöglichkeiten eine Schule aus (freie Schulwahl). Die zuständige Schulaufsichtsbehörde legt die Aufnahmekapazität schulbezogen nach Anhörung des Schulträgers für die Fälle fest, bei denen mehr Anmeldungen als Aufnahmemöglichkeiten bestehen. Kann sodann die gewählte Schule aufgrund fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, so ist die zuständige Grundschule, die für jedes Kind bestimmt ist, zur Aufnahme verpflichtet. Hat ein Schulträger mehrere Grundschulen, legt dieser mit Zustimmung der Schulaufsicht (bei Grundschulen das Schulamt) die zuständige Schule fest. Ist die Wohnsitzgemeinde eines schulpflichtigen Kindes weder Träger einer Grundschule noch an einer Grundschulträgerschaft beteiligt, bestimmt die Schulaufsichtsbehörde die zuständige Grundschule in einer anderen Gemeinde nach Anhörung des Trägers. So wird bei vollumfänglicher Schulwahlfreiheit in jeder Konstellation am Ende des Aufnahmeverfahrens sichergestellt, dass kein Kind schulisch unversorgt bleibt. Drucksache 18/4991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Aus welchen Gründen werden Aufnahmemöglichkeiten festgesetzt? Antwort: Aufnahmemöglichkeiten werden festgesetzt, um zum einen das vorhandene Raumangebot an Schulen zu nutzen und zum anderen zu gewährleisten, dass jede Schülerin und jeder Schüler einen Schulplatz in angemessener Entfernung zum Wohnort erhält. 2. Welche Grundschulstandorte haben eine festgesetzte Aufnahmemöglichkeit (bitte die jeweilige Aufnahmegrenze angeben)? Antwort: Die erbetenen Angaben sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. 3. Wird die Notwendigkeit der festgesetzten Aufnahmemöglichkeit regelmäßig überprüft? a. Wenn ja, durch wen? b. Wenn ja, in welcher Form wird der Schulträger beteiligt? c. Wenn nein, warum nicht? Antwort: a) Ja, durch die Schulaufsichtsbehörde (hier das zuständige Schulamt als untere Schulaufsichtsbehörde). b) Gem. § 24 Abs. 1 SchulG ist der Schulträger anzuhören. c) entfällt Anlage Kreis Schule Aufnahmemöglichkeiten im Schuljahr 2016/17 - Zügigkeit Grund GS Wohltorf zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Müssen einzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Tanneck-Schule Mölln vierzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Till-Eulenspiegel-Schule Mölln vierzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Lüttenheid Heide zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes St.-Georg-Schule Heide zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GGemS Klaus-Groth-Schule in Heide zwei-, notfalls dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Wesseln einzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Nordfriesland Klaus-Groth-Schule Husum dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Otfried-Preußler-Schule Pansdorf-Techau zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Ratekau zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Achim-Bröger--Schule, Sereetz zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Ostsee-GS Scharbeutz zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Pinneberg Friedrich-Ebert-Schule Uetersen dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Albert-Schweitzer zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Baltic GS zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Bugenhagen GS dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Dom-Schule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Gotthard-Kühl-Schule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GGemS St. Jürgen zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Heinrich-Mann-Schule zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Julius-Leber-Schule zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Kahlhorst-Schule mit Außenstelle fünfzügig mit Außenstelle Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Kaland-Schule 3,75-zügig, da in Teilen jahrgangsstufenübergreifend Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Luther-Schule 2,5-zügig, da in Teilen jahrgangsstufenübergreifend Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Marien-Schule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Mühlenweg-Schule zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Paul-Gerhardt-Schule zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Paul-Klee-Schule mit Außenstelle fünfzügig m. Außenstelle Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Pestalozzischule mit Außenstelle 3,5-zügig, da in Teilen jahrgangsstufenübergreifend und mit Außenstelle Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule am Koggenweg dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule am Meer zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule am Stadtpark 2,5-zügig, da in Teilen jahrgangsstufenübergreifend Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule an der Wakenitz zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Eichholz 2,25-zügig, da in Teilen jahrgangsstufenübergreifend Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Falkenfeld zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Grönauer Baum 2,5-zügig, da in Teilen jahrgangsstufenübergreifend Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Großsteinrade 0,75-zügig, da in Teilen jahrgangsstufenübergreifend Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Lauerholz mit Außenstelle 3,5-zügig, da in Teilen jahrgangsstufenübergreifend und mit Außenstelle Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Marli vierzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Niendorf einzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Rangenberg zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Roter Hahn dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Schönböcken einzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Tremser Teich dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Utkiek zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Stadtschule Travemünde zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Trave GGemS zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Herzogtum Lauenburg Dithmarschen Ostholstein Hansestadt Lübeck Anlage Kreis Schule Aufnahmemöglichkeiten im Schuljahr 2016/17 - Zügigkeit Grund Willy-Brandt-Schule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Goetheschule zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule am Sonderburger Platz dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule am Heidenberger Teich fünfzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Reventlouschule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Theodor-Heuss-Schule vierzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Toni-Jensen-Schule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Johanna-Mestorf-Schule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Suchsdorf fünfzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Hardenbergschule vierzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GGemSLilli-Martius-Schule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Ellerbeker Schule zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Gorch-Fock-Schule zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Kronsburg zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GGemS Hermann-Löns-Schule zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Hans-Christian-Andersen-Schule vierzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Fritz-Reuter-Schule vierzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Uwe-Jens-Lornsen-Schule 6 Gruppen jahrgangsübergreifend Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Obereider/Nobiskrug Rendsburg dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Neuwerk-Moltkeschule Rendsburg zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Rotenhof Rendsburg dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Schule Mastbrook Rendsburg zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Bredenbek einzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Timmaspe einzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Strande einzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Eichendorff Kronshagen dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Karby einzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Wilhelminenschule Schleswig dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes St.-Jürgen-Schule Schleswig zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Stormarn Emil-Nolde-Schule zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Gartenstadtschule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Gadeland vierzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS Wittorf dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Johann-Hinrich-Fehrs-Schule vierzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Mühlenhofschule zweizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Rudolf-Tonner-Schule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Timm-Kröger-Schule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GS an der Schwale dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Vicelinschule dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GGemS Einfeld dreizügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GGemS Hans-Böckler-Schule einzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes GRegS Pestalozzischule vierzügig Ausnutzung des vorhandenen Raumangebotes Plön Segeberg Steinburg Flensburg Schleswig-Flensburg Neumünster Fehlanzeige Kiel Rendsburg-Eckernförde KA_GS-Standorte Anlage Tabelle1