SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4996 18. Wahlperiode 10. Januar 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Bereitstellung zusätzlicher Mittel für finanzschwache Kommunen durch den Bund Vorbemerkung: Der Bund hat angekündigt, finanzschwachen Kommunen über die bereits bereit gestellten Mittel über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz weitere 3,5 Milliarden Euro bereit zu stellen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Im Rahmen dieses Gesetzentwurfs soll über entsprechende Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (Artikel 6) und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) (Artikel 7) erreicht werden, dass gezielt die Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Gemeinden gefördert werden kann. Die Aufstockung des 2015 errichteten Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds “ um 3,5 Milliarden Euro auf 7,0 Milliarden Euro ist bereits über einen Nachtragshaushalt für 2016 erfolgt. Drucksache 18/4996 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die vom Bund beabsichtigten Änderungen sind keine Aufstockung der bereits laufenden Förderungen nach dem KInvFG, die sich auf Artikel 104b Grundgesetz gründen . Vielmehr handelt es sich um ein eigenständiges Programm auf Grundlage des ebenfalls am 14. Dezember 2016 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, mit dem ein neuer Artikel 104c Grundgesetz aufgenommen werden soll. Diese Differenzierung hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf auch deutlich gemacht. 1. Wie hoch ist der Anteil von Schleswig-Holstein an den zusätzlich bereit gestellten Mitteln? Antwort: Schleswig-Holstein soll mit einem Anteil von 2,8496 v.H. (rd. 99,74 Millionen Euro) an der Aufstockung des Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds “ um 3,5 Milliarden Euro partizipieren. 2. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Kommunen über die zusätzlich bereit gestellten Mittel nach den Vorgaben des Bundes förderfähig? Antwort: Die Finanzhilfen sollen trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen gewährt werden. Förderfähig sollen Investitionen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden einschließlich damit in Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern. Dabei sollen auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig sein. Förderfähig sollen nur Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 40.000 Euro sein. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4996 3 3. Für welche Förderbereiche plant die Landesregierung den Einsatz der zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel? Antwort: Auf Grund der seitens des Bundes beabsichtigen Eingrenzung können und werden die Finanzhilfen ausschließlich für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen gewährt werden. 4. Wie wird nach Landesregierung den Kreis der förderfähigen Kommunen für die zusätzlichen Mittel gegenüber dem bisherigen Kreis der antragsberechtigten Kommunen verändern und wenn ja, wie bzw. wenn nein, warum nicht? Antwort: Da es sich – s.a. die Vorbemerkung der Landesregierung – um ein neues Förderprogramm innerhalb des KInvFG und nicht um eine Aufstockung des bereits laufenden Förderprogramms handelt, wird eine Entscheidung darüber zu treffen sein, welche Kommunen hieran partizipieren sollen. Eine solche Entscheidung wird die Landesregierung zu gegebener Zeit und nach vorherigem Dialog mit den Kommunalen Landesverbänden treffen.