SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4997 18. Wahlperiode 17-01-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Bundesratsinitiative zum Personenbeförderungsgesetz Vorbemerkung des Fragestellers: Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung berichtet am 14.12.2016 über eine Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein zum Personenbeförderungsgesetz und zitiert Wirtschaftsminister Meyer mit den Worten „Der Wettbewerb im Nahverkehr darf nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen werden“. 1. Welche Regelungen trifft das geltende Tariftreue- und Vergabegesetz in Schleswig-Holstein hinsichtlich der Einhaltung von Tariflöhnen im Bereich der Personenbeförderung und welche Regelungslücke sieht die Landesregierung, die die o.g. Bundesratsinitiative erforderlich macht? Antwort: Nach § 4 Absatz 2 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (TTG) dürfen öffentliche Aufträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Schleswig -Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tariflich festgelegten Modalitäten zu zahlen und die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren . Welche Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung als repräsentativ anzusehen sind, wurde durch die Landesverordnung zur Feststellung der repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Drucksache 18/4997 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Straße und Schiene (ReprTVVO) vom 4. Juni 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 144) bestimmt. Zum zweiten Teil der Frage siehe Antwort auf Frage 3. 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass der Tarifausschuss des Landes Schleswig-Holstein am 10. Oktober 2016 eine Empfehlung an den Wirtschaftsminister beschlossen hat, den Lohntarifvertrag OVN für den Busverkehr für allgemeinverbindlich zu erklären und wann hat der Wirtschaftsminister die entsprechende Allgemeinverbindlichkeits-Verordnung erlassen? Antwort: Der Tarifausschuss des Landes Schleswig-Holstein ist beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie angesiedelt. Der Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 25. November 2015 wurde vom Wirtschafts- und Arbeitsminister im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes mit Ausnahmen für allgemeinverbindlich erklärt. Die entsprechende Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung vom 14. Oktober 2016 ist im Bundesanzeiger vom 3. November 2016 veröffentlicht worden (vgl. BAnz AT 03.11.2016 B8). 3. Welche Regelungslücke sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der Allgemeinverbindlichkeit des OVN-Lohntarifvertrages, die die o.g. Bundesratsinitiative erforderlich macht? Antwort: Die Anforderungen an eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge zu geplanten wettbewerblichen oder Direktvergaben sollen deutlich präzisiert und so bundeseinheitlich die Qualität und die Einhaltung sozialer Standards sichergestellt werden. 4. In welcher Weise betrifft der vom Wirtschaftsminister kritisierte Wettbewerb beim Nahverkehr im ÖPNV auch den SPNV und wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die bisherige Ausschreibungspraxis des Landes beim SPNV? Antwort: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie hat den Wettbewerb im Nahverkehr nicht kritisiert. Minister Meyer hat darauf hingewiesen, dass der Wettbewerb im Nahverkehr nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen werden dürfe. Mit der BR-Initiative sollen bestehende rechtliche Lücken geschlossen werden . Die Ausschreibungspraxis des Landes ist davon unberührt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4997 3 5. Stellen öffentliche Ausschreibungen, die das Ergebnis haben, dass der öffentlichen Hand geringere oder keine Kosten entstehen, aus Sicht der Landesregierung kein wünschenswertes Ergebnis dar und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung für weitere Ausschreibungen im ÖPNV und im SPNV daraus ? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein hat mit dem Wettbewerb im SPNV sehr gute Erfahrungen gemacht und dabei die Qualität deutlich verbessert sowie die Kosten gesenkt. Auch mit den genannten Vorgaben zu Tariftreue und Betriebsübergang soll diese Strategie fortgesetzt werden.