SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4998 18. Wahlperiode 17-02-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Förderfall Firma „Vitarom“ Vorbemerkung des Fragestellers: Ausweislich einer Berichterstattung der Sendung „Frontal 21“ im ZDF am 20.09.2016 erhielt die Firma Vitarom aus Hemmingstedt eine einzelbetriebliche Investitionsförderung aus der so genannten Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur in Höhe von € 827.000,00. Förderbedingung war demnach unter anderem die Einrichtung von 42 sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen. 1. In welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel erhielt die Firma Vitarom eine Förderung mit Landesmitteln und wann wurden diese Mittel ausgezahlt? Antwort: Zuwendungsempfänger ist die Vitarom Frischgemüse GmbH & Co. KG. Ziel der Investitionsförderung war die Errichtung einer Betriebsstätte in Hemmingstedt. Die investive Förderung wurde mit Bescheid vom 09.09.2011 gewährt. Die Zuschusssumme belief sich auf 850.842,00 €, die nach der Verwendungsnachweisprüfung am 22.02.2013 auf 827.268,37 € reduziert Drucksache 18/ 4998 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 wurde. Das Unternehmen erhielt eine Förderung aus Mitteln der Bund- Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Haushaltstitel 0612.03.89201, die sich hälftig aus Mitteln des Bundes und der Länder zusammensetzt. Auszahlungen erfolgten am 22.01.2013 in Hohe von 350.842,00 € und am 20.01.2014 in Höhe von 476.426,37 €, insgesamt 827.268,37 €. 2. Welche Bedingungen waren an die Fördergeldvergabe geknüpft? Antwort: Grundlegende Bedingungen der Förderung und des Zuwendungsbescheides sind: - die ergänzenden Grundsätze für die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vom 01. Oktober 2008 (Amtsbl. Schl.-H. vom 13.10.2008, S. 883), die Bestandteil des Bescheides sind, in Verbindung mit den Auswahl- und Fördergrundsätzen für das Zukunftsprogramm Wirtschaft vom 25. September 2007 (Amtsbl. Schl.-H. 2007, S. 1066), - Teil II des GRW-Koordinierungsrahmens - in Verbindung mit der Landeshaushaltsordnung einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften, dem Haushaltsgesetz und dem Landesverwaltungsgesetz (LVwG) in der jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus gelten die im Zuwendungsbescheid genannten Nebenbestimmungen (z.B. Publizitätsmaßnahmen, Vergabevorschriften, fristgerechte Mittelverwendung) für das Vorhaben. Verbunden mit der Förderung ist die Auflage zur Schaffung von 42 neuen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen. 3. Wie viele sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze hat die Firma Vitarom bis heute geschaffen? Antwort: Die Besetzung der oben benannten 42 neuen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze muss über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren durchschnittlich nachgewiesen werden. Die Berechnung der fünf Jahre begann nach dem so genannten Abschluss des Vorhabens, der Errichtung der Betriebsstätte, am 30.06.2012 und endet am 30.06.2017. Jährlich zum 31.12. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4998 3 und abschließend zum 30.09.2017 muss das Unternehmen Sachstandsberichte vorlegen, die u.a. subventionserhebliche Angaben zur Anzahl der Arbeitsplätze beinhalten. Ob die Arbeitsplatzauflagen, die mit der Förderung verbunden sind erreicht wurden, kann abschließend erst nach dem 39.09.2017 beurteilt werden, weil der bundeseinheitliche GRW- Koordinierungsrahmen eine nachträgliche Betrachtung des gesamten Zeitraums vorgibt (vgl. GRW-Koordinierungsrahmen ab 08.09.2009, Teil II Abschn. A, Ziff. 4.2ff.). Werden die mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung verbundenen Arbeitsplatzauflagen nicht umgesetzt, wird die Förderung zurückgefordert. Aus den bisherigen Meldungen geht hervor, dass saisonal bedingt die Arbeitsplatzzahlen stark schwanken. Für den Zeitraum von Juli 2012 bis September 2016 konnte das Unternehmen zwischen 15 und 45 Vollzeitarbeitsplätze für die geförderte Betriebsstätte nachweisen. 4. Wie hat die Fa. Vitarom nachgewiesen, dass sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen wurden und inwieweit erfolgte eine Kontrolle durch die Behörden? Antwort: Für von den oben genannten 15 bis 45 Arbeitsplätzen wurde für 11 bis 23 bis dato nachgewiesen, dass es sich um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze handelt. Der Nachweis erfolgte durch eine subventionsrechtliche Erklärung nach Errichtung der Betriebsstätte, die jährlichen Sachstandsberichte und durch Vor-Ort-Prüfung von Arbeitsverträgen, Gehaltsabrechnungen und Abgaben an die Sozialversicherungen. 5. Welche Kontrollmechanismen haben standardmäßig bei der Vergabe von Fördergeldern aus diesem Programm wann zu erfolgen und wurden diese Kontrollmechanismen auch in diesem Fall eingehalten? Antwort: Bei der Vergabe von Fördergeldern werden wie auch bei diesem Fall Kontrollmechanismen nach Maßgabe der geltenden fachspezifischen Förderrichtlinien, der VV(-K) zu § 44 LHO, des GRW-Koordinierungsrahmens, des OP-EFRE Schleswig-Holstein sowie der EFRE-Vorgaben und sonstiger Bestimmungen (z.B. Landesverwaltungsgesetz, Landesmindestlohngesetz) Drucksache 18/ 4998 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 angewendet. Programmspezifische Regelungen wie die Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die Unterstützung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden dabei beachtet. Die Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen wird anhand von Checklisten dokumentiert. Die Bewilligung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip. Auszahlungen erfolgen nach Bestandskraft des Bescheides, nach Projektfortschritt und Umsetzung des Zuwendungszwecks sowie Prüfung der eingereichten Erstattungsanträge nebst Originalrechnungen, ausschließlich auf der Grundlage tatsächlich getätigter Ausgaben des Zuwendungsempfängers. Die Arbeitsplatzauflage wird im Rahmen der jährlichen Sachstandsberichte und abschließend nach Ablauf der Zweckbindungsfrist überprüft. Vor-Ort-Kontrollen sind jederzeit möglich und werden - wie im vorliegenden Fall - im Förderprogramm stichprobenartig durchgeführt. 6. Sind im Rahmen der Förderung Sicherheiten für den Fall einer Rückzahlungsverpflichtung der Fördermittel durch die Firma Vitarom vereinbart worden? Antwort: Eine (dingliche) Sicherung für den gewährten Zuschuss ist nach dem GRW- Koordinierungsrahmen nicht vorgesehen.