SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5001 18. Wahlperiode 2017-01-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden (3. Kleine Anfrage) 1. Wann erfolgten jeweils die Aufträge der Landesregierung und durch wen an den deutschen Verband für Landschaftspflege e.V. für die in der Kleinen Anfrage (Drs. 18/4784) genannten Projektförderungen? 2. Welche Kosten fielen für die jeweilige Projektförderung an? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. unterstützt die zuständigen Behörden und öffentlichen Stellen bei der Umsetzung ihrer Ziele im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Zuwendungen für Projektförderungen an den DVL wurden jeweils durch Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume bewilligt und knüpfen teilweise an frühere erfolgreiche Projektförderungen seit 2007 an. So wurde bspw. eine Förderung für das Projekt Artenagentur Schleswig-Holstein (siehe aktuelle Bewilligungssumme in Höhe von 679.904,56 €) erstmals im Jahr 2009 vom MELUR gewährt. Das Projekt wird mittlerweile im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum 2014 bis Drucksache 18/5001 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2020 als Kooperation im Naturschutz mit einer EU-Kofinanzierung von 80 % gefördert. Die Höhe der bewilligten Zuwendung sowie das Datum des aktuellen Zuwendungsbescheides sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Es handelt sich in der Mehrzahl der genannten Fälle um mehrjährige Zuwendungen. Die aktuelle Projektlaufzeit ist angegeben. Die Mehrzahl der Projekte ist bislang nicht abgeschlossen. Eine Endabrechnung konnte deshalb noch nicht erfolgen. Projekt Datum Zuwendungsbescheid /Änderungsbescheid Gesamtsumme Zuwendung Projektlaufzeit Erstellung des Entwurfs eines Managementplans im FFH-Gebiet „Travetal“ 06.11.14 139.500,- € 01.01.15 – 31.12.16 Organisation, Koordinierung , Maßnahmeninitiierung und -begleitung im Rahmen des Gebietsmanagements und der Umsetzung der EU- und Bundes -Biodiversitätsstrategie sowie für Beratungen zu nachhaltigen Landnutzungsformen , speziell ausgerichtet auf die Belange des Schutzes von Lebensräumen , Arten und der biologischen Vielfalt insgesamt durch die Artenagentur Schleswig-Holstein 06.11.15/09.02.16 679.904,56 € (davon rd. 80 % EU- Mittel) 01.10.15 – 30.09.18 Koordinierungsstelle für Lokale Aktionen 23.11.15/06.12.16 65.690,- € 01.01.16 – 31.12.18 Unterstützung der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen durch die Einrichtung einer Maßnahmenbegleitstelle in Schleswig- Holstein 25.01.16 199.514,09 € 01.02.16 – 30.09.18 Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für die Naturschutzberatung landwirtschaftlicher Betriebe 10.03./28.11.16 7.000,- € 14.01. – 31.12.16 Erprobung von Wirkungskontrollen im Bereich Vertragsnaturschutz (Weide- 24.06.16 39.270,- € 29.03.16 – 31.03.17 3 wirtschaft, Ackerlebensräume und Kleinteiligkeit im Ackerbau) Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung und Entwicklung von Biotopen, naturnahen Landschaftsbestandteilen und deren Verbund; Erprobung neuer Strategien zum Erhalt und zur Entwicklung von artenreichem Grünland in Schleswig-Holstein, Futterflächen für Nonnengänse 30.06.16/28.11.16 285.507,99 € 20.11.15 - 31.12.18 Erprobung und Evaluierung eines neuen Verfahrens für die Bewertung und finanzielle Honorierung der Biodiversitäts -, Klima- und Wasserschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe in Schleswig-Holstein 14.09.16 47.700,- € 22.07.16 – 28.02.17 3. Liegen die erbrachten Leistungen jeweils in schriftlicher Form vor? Wenn nein, in welcher Form dann? Bei allen Projektförderungen ist der Empfänger der Zuwendung per Bestimmungen des Zuwendungsbescheides unter anderem gehalten, den Erfolg der Maßnahme durch einen Sachbericht, der in schriftlicher Form einzureichen ist, nachzuweisen. Je nach Inhalt der Zuwendung sind zudem weitere (Zwischen- )Berichte, Evaluationen, Entwürfe, etc. vorzulegen. Somit hat auch der DVL e.V. bei allen oben angegebenen Projekten einen entsprechenden schriftlichen Sachbericht als Teil des durch die Bewilligungsbehörde zu überprüfenden Verwendungsnachweises nach Ablauf des Projektes vorzulegen. Der DVL hat die genannten Berichte und vorzulegenden Unterlagen eingereicht , sofern dies im jeweiligen Projektablauf bereits vorgesehen war.