SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5008 18. Wahlperiode 2017-01-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Verbunddateien im Bereich der Eigentums- und Vermögenskriminalität 1. Verwendet das Land Schleswig-Holstein Verbunddateien von Bund und/oder Ländern im Bereich der Eigentums- und Vermögenskriminalität? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein bedient im Bereich der Eigentums- und Vermögenskriminalität auf Bundesebene im INPOL-Fall System die Falldatei EIVER (Eigentum/Vermögen). 2. Das Bundeskriminalamt (BKA) bietet den Bundesländern eine Bund-Länder- Datei-Schnittstelle (BLDS) an, über die die Bundesländer ihre bereits im Landessystem gespeicherten Daten direkt an das zentrale INPOL-Fall System übermitteln können. Macht das Land Schleswig-Holstein vom Angebot des BKA Gebrauch? Wenn ja, seit wann und wie hoch sind die Kosten für die Verwendung dieses Systems? Wenn nein, warum nicht und ist die Verwendung des Systems zukünftig geplant und mit welchen sächlichen und personellen Kosten rechnet die Landesregierung gegebenenfalls durch die Verwendung ? Antwort: Die Landespolizei nutzt die Bund-Länder-Datei-Schnittstelle (BLDS) zur Datenübermittlung bereits im Landessystem gespeicherter Daten direkt an das zentrale INPOL-Fall System seit Februar 2015. Die BLDS ist Bestandteil des Fallbearbeitungssystems Merlin, gesonderte An- Drucksache 18/5008 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 schaffungskosten in Höhe von 50.000 € entstanden daher nur für das zur Erstellung , Wartung und Erweiterung der BLDS benötigte und genutzte Mapping Tool. Für dieses Jahr ist eine Erweiterungsoption für die BLDS-Schnittstelle geplant und beantragt. Diese Kosten belaufen sich bei Umsetzung nach einer Preisinformation des Herstellers (Fa. rola Security Solutions) auf Netto 32.784,40€. Für die laufende Unterhaltung (Wartung, Support etc.) fallen jährlich i. d. R. 17% des Anschaffungspreises an, sowohl auf die Anschaffungs- als auch auf die Erweiterungskosten bezogen. Zu den Sachkosten sind noch einfache Personalkosten hinzuzurechnen. Derzeit wird die BLDS durch einen Polizeivollzugsbeamten der Besoldungsgruppe A11 betrieben, der jedoch weitere Aufgaben in wechselnden Zeitanteilen wahrnimmt, weshalb sich die für den Betrieb der BLDS anfallenden Personalkosten nicht näher beziffern lassen. Es ist beabsichtigt, eine Tarifstelle der Eingruppierung E 9 auszuschreiben und zur Unterstützung ausschließlich in diesem Bereich einzusetzen.