SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5012 18. Wahlperiode 2017-01-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Sonderregelung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Anträge im Sinne von § 85a LBO auf Errichtung von Wohngebäuden bis einschließlich Gebäudeklasse 4, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden in mindestens 20 % der Wohnungen des gesamten Gebäudes dienen, bisher gestellt wurden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Genaue Erkenntnisse liegen nicht vor, da im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten keine Genehmigungsstatistiken aus den unteren Bauaufsichtsbehörden vorliegen. Eine daher durchgeführte Umfrage bei den unteren Bauaufsichtsbehörde hat jedoch ergeben, dass nach in Kraft treten der Regelungen keine oder nur wenige Anträge im Sinne des § 85 a LBO gestellt wurden . Das mag daher rühren, dass zu diesem Zeitpunkt der Zustrom von Asylbewerbern und Flüchtlingen schon stark nachgelassen hatte und noch genügend Wohnraum zur Verfügung stand bzw. steht. Vor in Kraft treten dieser Verfahrensbeschleunigungsregelung des § 85 a LBO haben die unteren Bauaufsichtsbehörden Anträge (Neubau, Nutzungsänderungen oder Containeranlagen ) ohnehin zügig, zeitnah und bevorzugt bearbeitet. Drucksache 18/5012 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Folgende Vorhaben wurden gemeldet (Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): Kreis Steinburg 5 Wohneinheiten Kreis Stormarn befristete Nutzung eines Behelfslagers in Barsbüttel Errichtung von 9 Gebäuden mit je 4 Wohneinheiten in Glinde Umbau von 3 Wohneinheiten im Obergeschoss (bisher nicht genehmigt, da die Löschwasserversorgung nicht sichergestellt ist) Stadt Neumünster 4 Vorhaben zur Unterbringung von unbegleiteten Jugendlichen Stadt Geesthacht 2 Nutzungsänderungen 2. Wie viele Anträge wurden bisher gegebenenfalls genehmigt? Antwort: Folgende Vorhaben wurden genehmigt gemeldet (Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): Kreis Steinburg 5 Wohneinheiten Kreis Stormarn befristete Nutzung eines Behelfslagers in Barsbüttel Errichtung von 9 Gebäuden mit je 4 Wohneinheiten in Glinde Stadt Neumünster 2 genehmigte Vorhaben 2 Vorhaben in der Bearbeitung Stadt Geesthacht 2 genehmigte Nutzungsänderungen Die gemeldeten Vorhaben dienen zu 100 % der Unterbringung von Asylbewerbern oder Flüchtlingen.