SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5017 18. Wahlperiode 2017-01-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Auszahlung von ÜLU-Mitteln 1. Mit welchen ÜLU-Trägern hat die Landesregierung Vereinbarungen hinsichtlich der ÜLU? Antwort: Nach den „Ergänzenden Förderkriterien zur Förderung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung “ können ausschließlich die beiden Handwerkskammern Lübeck und Flensburg Zuwendungsempfängerinnen sein. Soweit die Zuwendungsempfängerinnen die Lehrgänge nicht selbst durchführen, kann die Zuwendung an die jeweiligen Träger weitergegeben werden. 2. Konnten 2015 und 2016 alle ESF-Mittel für die ÜLU aus dem ESF ausbezahlt werden? Falls nein, wie viele, welche und in welcher Höhe sind ÜLU-Träger von der Nichtauszahlung von ESF-Mitteln betroffen? Drucksache 18/5017 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Für das Jahr 2015 standen insgesamt 1.750.000 € ESF-Mittel zur Verfügung. Die ESF-Mittel können nach dem Erstattungsprinzip rückwirkend nach Prüfung der Erstattungsanträge bzw. der Verwendungsnachweise ausgezahlt werden. In 2015 konnten aufgrund gestellter Erstattungsanträge alle zustehenden Mittel in Höhe von 700.591,31 € ausgezahlt werden. Auf Grundlage der geprüften Verwendungsnachweise wurden bis Ende 2016 weitere 98.160,18 € ausgezahlt. Die restlichen noch offenen Mittel für 2015 wurden am 11. Januar 2017 nach Bereitstellung der ESF-Mittel an die Zuwendungsempfängerinnen Handwerkskammer Flensburg 206.469,45 € und Handwerkskammer Lübeck 744.779,06 € vollständig ausgezahlt. Für das Jahr 2016 standen ebenfalls 1.750,000,- € ESF-Mittel zur Verfügung. Am 12. Januar 2017 wurden auf der Grundlage geprüfter Erstattungsanträge an die Zuwendungsempfängerinnen Handwerkskammer Flensburg 67.317,75 € und Handwerkskammer Lübeck 99.751,98 € ausgezahlt. Für den Rest liegen noch keine Erstattungsanträge und Verwendungsnachweise vor. 3. Aus welchen Gründen konnten ESF-Mittel 2015 und 2016 nicht ausbezahlt werden und wie konnte es soweit kommen? Antwort: Grundsätzlich erfolgt die Förderung aus dem Landesprogramm Arbeit nach dem Erstattungsprinzip , d.h. die Auszahlung von ESF-Mitteln erfolgt immer rückwirkend und nach Prüfung der erstattungsfähigen Ausgaben und vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit . Dieser Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit ist Bestandteil des Zuwendungsbescheides . ESF-Mittel werden nur in geringem Umfang in Tranchen zu jährlich 1% der für das Operationelle Programm (OP) insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel als Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5017 3 Vorschusszahlung geleistet, der Großteil erst auf der Grundlage von Zahlungsanträgen . In der laufenden Förderperiode ist für einen Zahlungsantrag bei der EU- Kommission gemäß Artikel 124 VO (EU) Nr. 1303/2013 die formale Benennung (Designierung ) der ESF-Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde erforderlich. Hierfür mussten ein Bericht und ein Gutachten von der Prüfbehörde erstellt werden, indem bestätigt wurde, dass die benannten Behörden alle geforderten Kriterien gemäß Anhang XIII der VO (EU) Nr. 1303/2013 erfüllen. (Die ESF-Verwaltungs-, Bescheinigungs - sowie Prüfbehörde sind im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein angesiedelt.) Erst nach Abschluss dieses Verfahrens im September 2016 konnte der erste Zahlungsantrag von der Bescheinigungsbehörde im November 2016 gestellt werden. In den Jahren 2015 und 2016 konnten daher die ESF-Mittel mangels Verfügbarkeit nicht in voller Höhe ausgezahlt werden. Auszahlungen erfolgten aus den jährlichen Vorschusszahlungen. Noch im Dezember erhielten die Handwerkskammern deshalb eine Vorfinanzierung aus Landesmitteln. Die ESF-Mittel aus dem ersten Zahlungsantrag für diese Förderperiode stehen seit Anfang Januar 2017 für Auszahlungen zur Verfügung, so dass den Handwerkskammern Lübeck und Flensburg die restlichen nachgewiesenen ESF-Mittel für die Jahre 2015 und 2016 am 11./12. Januar 2017 ausgezahlt wurden. 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung bzw. welche Maßnahmen wurden durch diese bereits ergriffen, um Liquiditätsprobleme bei ÜLU-Trägern zu vermeiden? Antwort: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein, das Ministerium für Schule und Berufsbildung und die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, sind in einem regelmäßigen Austausch mit den Handwerkskammern Lübeck und Flensburg. Neben ESF-Mitteln werden die Handwerkskammern im Rahmen des Landesprogramms Arbeit auch mit Landesmitteln finanziell gefördert. Fehlende ESF-Mittel werden in Teilen, wie im Dezember geschehen, zwischenfinanziert, so dass eine generelle Liquidität bei der Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sichergestellt werden kann.