SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5018 18. Wahlperiode 2017-01-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Nachzug von Familienangehörigen anerkannter Flüchtlinge und Asylbewerber Vorbemerkung der Landesregierung: Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hat keine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung dieser Daten und daher liegen keine eigenen statistischen Erkenntnisse für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage vor. Eine Auszählung entsprechender Einzelfälle insbesondere zu den Fragen 1 bis 3 durch die Schleswig-Holsteinischen Ausländerbehörden ist vor dem Hintergrund einer dort andauernden hohen Arbeitsbelastung nicht möglich. Es kann daher zu diesem Zweck nur auf die monatlich aktualisierten statistischen Auswertungen des Ausländerzentralregisters (AZR) zurückgegriffen werden. Diese Statistik enthält jedoch ausschließlich stichtagsgebundene Gesamtzahlen zu ausgewählten aufenthalts- und asylrechtlichen Sachverhalten. Entwicklungen für bestimmte Zeiträume und für alle denkbaren Sachverhalte lassen sich auf dieser Grundlage nicht darstellen. Nach wie vor bestehende Mängel der Datenqualität des AZR werden bundesweit nach und nach im Rahmen automatisierter Datenaktualisierungen durch die Ausländerbehörden bereinigt und erst mittelfristig behoben werden können. Die Beantwortung der Fragen mit statistischen Inhalten erfolgt in diesem Rahmen unter bestmöglicher Nutzung zur Verfügung stehender Quellen. Drucksache 18/5018 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 1. Wie viele Familienangehörige von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern mit einem anerkannten Aufenthaltsstatus sind a) im Laufe des Jahres 2015 und b) im Laufe des Jahres 2016 im Rahmen des Familiennachzugs nach Schleswig-Holstein gelangt? Antwort: Die statistische Auswertung des AZR zum Stichtag 30.11.2016 beinhaltet zwei Rubriken, die der Fragestellung dieser Kleinen Anfrage entsprechen: Aufenthaltsrechtlicher Sachverhalt Anzahl Aufenthaltserlaubnis nach § 32 Abs. 2 Nr.1 AufenthG (Kindesnachzug zu Personen mit Schutzstatus) 51 Aufenthaltserlaubnis nach § 36 Abs. 1 AufenthG (Nachzug von Eltern zu Minderjährigen mit Schutzstatus) 70 2. Wie unterteilen sich die unter 1. genannten Zahlen nach einzelnen Herkunftsländern ? Antwort: Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Personengruppen verteilen sich gemäß der statistischen Auswertung des AZR zum Stichtag 30.11.2016 wie folgt auf einzelne Herkunftsländer: Herkunftsland Kindesnachzug Elternnachzug Syrien 3 56 Irak 14 3 Türkei 9 - Russische Föderation 6 1 Afghanistan 6 - Iran 2 - Pakistan 2 - Japan 2 - Philippinen 2 - Ghana 1 1 Togo 1 - Algerien 1 - Serbien 1 - Kroatien 1 - Mazedonien - 1 Senegal - 1 Staatenlos - 6 Ungeklärte Staatsangehörigkeit - 1 Gesamt 51 70 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5018 3. Wie viele noch nicht abgeschlossene Anträge bzw. Aufnahmeverfahren in Sachen Familiennachzug sind derzeit in Schleswig-Holstein anhängig? Antwort: Hierüber liegen dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten keine statistischen Erhebungen vor. 4. Wie viele Klagen von Flüchtlingen, die eine Statusänderung erwirken wollen , um den Nachzug von Familienangehörigen zu ermöglichen, sind derzeit in der schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig ? Antwort: Die Motive für die Erhebung einer Klage zur Änderung des aufenthaltsrechtlichen Status von Flüchtlingen (sog. „Verbesserungsklagen“) werden weder statistisch erfasst, noch ergeben sie sich regelmäßig aus den jeweiligen Verfahrensakten. Es liegen daher keine Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil der Verbesserungsklagen von dem Ziel motiviert ist, den Nachzug von Familienangehörigen zu ermöglichen, und welcher Anteil stattdessen auf anderen Beweggründen beruht. Sieht man von einer Differenzierung nach den einer Klage zugrunde liegenden Absichten ab, waren am 9. Januar 2017 beim Schleswig- Holsteinischen Oberverwaltungsgericht insgesamt 79 Verbesserungsklagen anhängig. Für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht kann die Gesamtzahl der anhängigen Verbesserungsklagen nicht innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit zuverlässig ermittelt werden. Dieser Parameter wird erst seit dem 1. November 2016 statistisch erfasst. Von den seither beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht anhängig gewordenen Verfahren waren am 9. Januar 2017 928 Verbesserungsklagen anhängig. 5. Sind die im Rahmen des Familiennachzugs in Schleswig-Holstein aufgenommenen Angehörigen von Flüchtlingen auch in jenen Angaben enthalten , die in den "Wöchentlichen Berichten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten über die aktuellen Flüchtlingszahlen" genannt werden? Im Falle der Verneinung: Weshalb werden dazu keine Angaben gemacht? Antwort: Die im Rahmen der Familienzusammenführung zu Flüchtlingen mit Schutzstatus nach Schleswig-Holstein eingereisten Personen werden nicht in den wöchentlichen Berichten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten über die aktuellen Flüchtlingszahlen genannt. Die hier genannten Zugangszahlen beziehen sich lediglich auf Personen, die als Schutzsuchende aufgenommen und auf die Aufnahmequote nach § 45 des Asylgesetzes angerechnet werden. Die im Rahmen der Familienzusammenführung zu Flüchtlingen mit Schutzstatus nach Schleswig- Drucksache 18/5018 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Holstein eingereisten Personen reisen hingegen mit einem entsprechenden Visum ein und nicht als Schutzsuchende. Entsprechende Zuzüge werden nicht laufend zentral erfasst. Insoweit wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. 6. In welcher Weise wird die Zahl der im Rahmen des Familiennachzuges nach Schleswig-Holstein gelangten schulpflichtigen Kinder bei den Planungen für schulische Angebote (wie zum Beispiel DaZ-Klassen) bzw. bei deren Einrichtung berücksichtigt? Antwort: Dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten liegen keine Zahlen zu den im Rahmen des Familiennachzugs nach Schleswig- Holstein gelangten schulpflichtigen Kindern vor. Diese werden jedoch bei den konkreten Planungen zur Einrichtung von DaZ-Zentren berücksichtigt , da diese auf Grundlage der Schülerzahlen erfolgen, die durch regelmäßige Abfragen in den Schulen ermittelt werden.