SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 5019 18. Wahlperiode 25.01.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Gesundheitskarte für Flüchtlinge Vorbemerkung des Fragestellers: Gesundheitsministerin Kristin Alheit gab Ende Januar 2016 bekannt, dass Schleswig- Holstein als erstes Flächenland die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen werde. Nach den Berichten des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages und der Kieler Nachrichten vom 26.01.2016 sollte die AOK pro Asylbewerber zunächst monatliche Abschläge in Höhe von 200 Euro erhalten; später sollte dann - im Interesse der Steuerzahler - spitz abgerechnet werden (shz). Die Kosten sollten nach einem halben Jahr überprüft und ggf. angepasst werden (KN). Vorbemerkung der Landesregierung Entgegen der Annahme des Fragestellers ist die Vereinbarung nicht nur mit der AOK NORDWEST, sondern auch mit einer Reihe von weiteren gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen worden. Eine Aufstellung der beteiligten gesetzlichen Krankenkassen und der jeweils betreuten Kreise und kreisfreien Städte kann im Internet- Auftritt der Landesregierung eingesehen werden (http://www.schleswighol - stein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel/Archiv/151013_Gesundheitskarte _Fluechtlinge.html ). 1. Wie hoch lagen im Jahre 2016 die durchschnittlichen monatlichen Kosten der 'Gesundheitskarte für Flüchtlinge' pro Person und/oder pro Karte? Drucksache 18/ 5019 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Vollständige, belastbare Abrechnungsdaten der Krankenkassen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Sinnvolle Aussagen zu durchschnittlichen Kosten pro Person können aufgrund der regelmäßig sehr unterschiedlichen Inanspruchnahmen im Jahresverlauf erst nach Abrechnung eines Jahres getroffen werden. Für entsprechende Angaben wäre zudem zu definieren, welche Kostenfaktoren wie in die Berechnung eingehen (Behandlungskosten, Verwaltungskostenanteile, berechnet auf alle Betreuten , auf jeweils behandelte Personen, auf Behandlungstage etc.). Auf der Grundlage der vorliegenden, bisher noch unvollständigen Daten haben einige Kassen erste vorsichtige Schätzungen zu monatlichen Durchschnittskosten angegeben , die noch recht weit auseinander liegen (75 bis 118 Euro). Danach lägen die Kosten aller Betreuten im Durchschnitt deutlich niedriger als bei den gesetzlich Versicherten . Belastbare Aussagen zu den landesweiten oder auf einzelne Kommunen bezogene Durchschnittskosten kann man daraus nicht ableiten. 2. Welche Ergebnisse hatten die Ende Januar 2016 angekündigten Überprüfungen bzw. Abrechnungen - ggf. zu einzelnen Zeitabschnitten - ? Antwort: Gemäß § 15 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den gesetzlichen Krankenkassen ist eine Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der Verwaltungskosten nach Abrechnung der ersten beiden Quartale 2016 vorgesehen. Bislang sind die vorgesehenen Abrechnungen der ersten beiden Quartale 2016 der Krankenkassen gegenüber den Kommunen noch nicht erfolgt. Teilweise liegen auch die erforderlichen Abrechnungsdaten der Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser etc.) den Krankenkassen noch nicht beziehungsweise nicht vollständig vor. 3. Wie viele Karten sind 2016 insgesamt ausgegeben worden? Antwort: Ausgegeben wurden nach den derzeit vorliegenden Angaben annähernd 40.000 Karten . Diese Zahl darf allerdings nicht verwechselt werden mit der Zahl der betreuten Leistungsberechtigten. Durch die zuständigen Behörden sind in vielen Fällen Ummeldungen aufgrund geänderter personenbezogener Daten erfolgt. Das betraf sowohl Korrekturen der Geburtsdaten und der Namen als auch Ortsänderungen. Die personenbezogenen Daten konnten insbesondere in 2015 durch die zuständige Bundesbehörde (BAMF) bis zu einer Zuweisung an die Kommunen nicht immer eindeutig geklärt werden, so dass aufgrund späterer Erkenntnisse Korrekturen vorzunehmen waren . Soweit die Kommunen solche Änderungen angezeigt haben, waren neue Karten auszugeben. Die Zahl der ausgegebenen Karten im Jahr 2016 ist insofern etwas höher als die Zahl der betreuten Leistungsberechtigten. 4. Wie hoch lagen die Gesamtkosten der Gesundheitskarte für Flüchtlinge? Antwort: Zu den durchschnittlichen monatlichen Kosten s. Frage 1. Die tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten sind klar geregelt: Deren Höhe ist mit 8 % der jeweils abgerechne- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5019 3 ten Behandlungs- bzw. Leistungskosten oder mindestens 10 Euro pro Monat für jeden bei den Kassen angemeldeten Leistungsberechtigten festgelegt. Entsprechende Abrechnungsdaten liegen der Landesregierung noch nicht vor. Siehe insofern auch die Antwort zu Frage 2. 5. Wurden die an die AOK gezahlten Abschläge - wie angekündigt - überprüft und angepasst, und wenn: Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Weise? Antwort: Nach § 10 der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den gesetzlichen Krankenkassen ist die Höhe des Abschlagbetrags bis zum 31.12.2016 mit „monatlich 200,00 Euro je Leistungsberechtigtem“ festgelegt. „Zu Beginn jedes Kalenderjahres“ ist der Abschlagsbetrag gemäß der Vereinbarung neu zu ermitteln. Da aber bislang noch keine abschließende Abrechnung zwischen Kassen und Kommunen erfolgt ist (s. Antwort zu Frage 2), ist noch keine vollständige Überprüfung beziehungsweise Anpassung erfolgt. Die Vereinbarung sieht indes vor, dass eine Anpassung auch unterjährig vorzunehmen ist, „wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben dieser Abschlagszahlung nicht mehr entsprechen“. Davon unabhängig greift auch die in der Vorbemerkung des Fragestellers angesprochene sogenannte Spitzabrechnung der tatsächlichen Kosten. Diese erfolgt durch Erstattung etwaiger Überzahlungen gegenüber dem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt im Rahmen der Abrechnungen jeweils „auf Antrag, sofern sie nicht mit der nächsten Abschlagzahlung verrechnet werden können“. Einige Kassen erheben derzeit keine Abschlagszahlungen. Eine Kasse hat angegeben , bereits aufgrund vorläufiger Abrechnungsdaten Rückzahlungen vorgenommen zu haben. 6. Sofern die unter 4. genannte Anpassung unterblieben ist: Weshalb wurde darauf verzichtet? Antwort: Gemeint ist offensichtlich die unter 5. angesprochene Anpassung. Siehe dazu die Antwort zur Frage 5.