SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/502 18. Wahlperiode 25.02.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin "Wachstumsorientierter Konsolidierungskurs" Vorbemerkung des Fragestellers: In der 16. Sitzung des Landtages am 23. Januar 2013 betonte der Ministerpräsident Torsten Albig den „wachstumsorientierten Konsolidierungskurs“ des Haushaltes 2013. Wörtlich heißt es im amtlichen Plenarprotokoll auf Seite 1151f.: „Deshalb set- zen wir auf einen wachstumsorientierten Konsolidierungskurs. Um Wohlstand und Einnahmen in der Zukunft zu generieren, müssen und werden wir dort, wo es klug ist, in Vorleistung gehen, und zwar mit klugen Investitionen für unser Land. Dafür steht unser Haushalt.“ 1. Welche konkreten Maßnahmen bilden die Grundlage des wachstumsorientier- ten Konsolidierungskurses der Landesregierung? Antwort: Die Einhaltung der Vorgaben zur Begrenzung der Neuverschuldung aus der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, dem Grundgesetz der Bundesre- Drucksache 18/502 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 publik Deutschland sowie der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung der Konsolidierungshilfen sind Grundlage für den Konsolidierungsweg des Landes. Zu einem wachstumsorientierten Konsolidierungskurs gehört, die bestehenden Investitionsspielräume innerhalb des Abbaupfades zu nutzen, um in die Zu- kunft des Landes zu investieren. Hierzu gehört das Stärken solcher Bereiche, die dauerhaft positive Wachstumsrenditen erwarten lassen. Die Stärkung der Hochschullandschaft, der Ausbau der Kinderbetreuung oder die Verbesserung der Lehrerversorgung an den Schulen haben positive Effekte auf die wirt- schaftliche Entwicklung und damit auf die Stabilität der Einnahmeentwicklung als wichtigste Voraussetzung der Haushaltskonsolidierung. Investitionen in die Landesliegenschaften zur energetischen Sanierung werden dazu beitragen, Betriebskosten zu senken bzw. Ausgabeanstiege in diesem Bereich zu brem- sen. 2. Wie hoch sind die Investitionsausgaben bzw. die Investitionsquote des Haus- haltes 2013 im Vergleich zu den Haushalten der vergangenen 20 Jahre? – Ich bitte um eine tabellarische Darstellung unter Verwendung der Ist-Werte, so- weit sie vorliegen. Antwort: Die Antworten auf die gestellten Fragen können aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) entnommen werden. 3. Wie kann aus Sicht der Landesregierung zwischen klugen und nicht-klugen Investitionen unterschieden werden? Antwort: Schleswig-Holstein braucht eine Haushaltspolitik, die die Regeln der Schul- denbremse einhält und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit des Landes stärkt. Allein über Einsparungen im Bereich des Personals, bei Förderprogrammen oder sozialen Leistungen ist eine nachhaltige Sanierung des Haushalts nicht zu erreichen. Um z.B. die Ausgaben für Sozialleistungen zu reduzieren, sind Investitionen in Bildung und Wirtschaft erforderlich. Daher haben alle Maß- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/502 3 nahmen, die diesem Ziel dienen, hohe Priorität. Dies gilt insbesondere für die Verbesserung der Qualifizierung von jungen Menschen für den Arbeitsmarkt. Investitionen in arbeitsplatzrelevante Infrastruktur und die Schaffung geeigne- ter Rahmenbedingungen für eine Ansiedelung neuer Unternehmen schaffen Voraussetzungen für neue Arbeitsplätze und nachhaltiges Wirtschaftswachs- tum in allen Regionen Schleswig-Holsteins. Investitionen in die Energieeffizi- enz landeseigener Gebäude und Energiesparen im öffentlichen Bereich die- nen nicht nur dem Klimaschutz, sondern stärken das örtliche Handwerk und können bei steigenden Energiekosten die öffentlichen Haushalte auch struktu- rell entlasten. Sie genießen daher neben den Bildungsinvestitionen Priorität. 4. Warum sind aus Sicht der Landesregierung die im Haushaltsentwurf 2013 verabschiedeten Investitionen als besonders klug zu bewerten? Antwort: Der Haushalt 2013 ist ein Schritt, die Stärken Schleswig-Holsteins auszubau- en. Mit dem Haushalt 2013 wird vorausschauend in die Zukunft des Landes investiert, vor allem in den Bereichen Bildung und Klimaschutz. Für die Schu- len im Lande werden 300 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Mit dem „Sondervermögen Programm Betriebskostenoffensive vorsorgende Finanzpolitik (Profi)“ werden Mittel in Höhe von 50 Mio. € zur Verfügung gestellt, die u.a. die Ausgaben des Landes für Heizwärme reduzieren sollen. 5. Haben aus Sicht der Landesregierung die Beschlüsse des Landtages zum Glücksspiel- und zum Sparkassengesetz dazu beigetragen, das Wirtschafts- wachstum zu erhöhen? Und wenn ja, wie konkret? Antwort: Mit den Beschlüssen des Landtages zum Glücksspielgesetz und zum Glücks- spieländerungsstaatsvertrag ist der Alleingang des Landes im Glücksspiel- recht beendet worden, mit dem sich Schleswig-Holstein in diesem Bereich po- litisch isoliert hatte Drucksache 18/502 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Die gerade beschlossene Änderung des Sparkassengesetzes beseitigt das Risiko einer Privatisierung und ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Drei-Säulen-Modells, das sich gerade in der Finanzmarktkrise bewährt hat. 6. Könnte aus Sicht der Landesregierung der Beschluss des durch die regie- rungstragenden Fraktionen in den Landtag eingebrachten Entwurfs zum Tarif- treue- und Vergabegesetz dazu führen, dass wirtschaftliche Wachstumsimpul- se gesetzt werden? Und wenn ja, welche konkret? Antwort: Das „Tariftreue- und Vergabegesetz“ steht einem wachstumsorientierten Kon- solidierungskurs nicht entgegen. Es richtet sich vorrangig an öffentliche Auf- traggeber und legt die Regeln für den wirtschaftlichen Einkauf von Leistungen durch die öffentliche Hand in einem fairen Wettbewerb unter Beachtung den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz fest. Zugleich dient der Entwurf der Verstärkung von Arbeitnehmerinteressen.