SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5044 18. Wahlperiode 27. Januar 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Erhaltungsmaßnahmen am Danewerk/Waldemarsmauer Vorbemerkung des Fragestellers: Die "Schleswiger Nachrichten" berichten am 18. November 2016 unter der Überschrift "Danewerk: Ohne Dänen keine Lösung" über die Bemühungen des Kreises Schleswig-Flensburg zur Finanzierung der Erhaltungsmaßnahmen am Danewerk und der Waldemarsmauer. Darin heißt es auch, das Land habe die Nachfrage nach Unterstützung "abgewunken". 1. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten der finanziellen Förderung und Unterstützung des Kreises hinsichtlich der Erhaltung des Danewerks? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Bei den Kulturdenkmalen „Haithabu und Danewerk“ handelt es sich um die größten archäologischen Kulturdenkmale des Landes, die wegen ihres Ausmaßes ca. 140 Grundstückseigentümer betreffen. Wie in allen anderen Fällen auch haben gemäß § 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Dabei haben das Land, die Kreise und die Gemeinden Drucksache 18/5044 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 und alle Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sich gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 DSchG ihren Denkmälern in besonderem Maße anzunehmen und diese vorbildlich zu pflegen. Um dieses Ziel zu erreichen wurde im Jahr 2014 im Zusammenhang mit der ersten transnationalen seriellen UNESCO-Welterbeantragstellung in Abstimmung mit allen Beteiligten ein Managementplan erarbeitet. Dieser gilt für den geänderten UNESCO Kulturlandschaftsantrag von 2016 fort. Der Managementplan sichert langfristig die Erhaltung von Haithabu und Danewerk und erfüllt damit die Forderung des § 4 DSchG nach einem langfristig orientierten und gut dokumentierten System zum Schutz und zur Verwaltung von Welterbestätten . Die Koordinierung von Maßnahmen an Danewerk und Haithabu gemäß Managementplan, u. a. Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, insbesondere an der Waldemarsmauer, erfolgt durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) über das im ALSH eingerichtete Welterbebüro . Das Welterbebüro wird als Einrichtung des Landes jährlich mit 92.000€ finanziert . Für die Durchführung von Schutz- und Pflegemaßnahmen gemäß Managementplan wurde der Verein „Danewerk/Haithabu e. V.“ gegründet, der die Pflegepflichten der Eigentümer bündelt und umsetzt. Der Kreis Schleswig- Flensburg, die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen und das Land selbst sind dabei die größten Eigentümer und entsprechend zur Finanzierung von Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet. Das Land fördert die Unterhaltungs - und Restaurierungsmaßnahmen am Danewerk/Haithabu gemäß Managementplan über den Haushalt des ALSH mit derzeit 9.200€ /Jahr. Daneben unterstützt das ALSH insbesondere über das Welterbebüro einzelne Inwertsetzungsprojekte. Im Rahmen eines Leuchturmprojektes der AktivRegionen wurden ein Ideenwettbewerb, ein Tourismuskonzept und eine Ausstellung durchgeführt. Basierend auf dem Ideenwettbewerb wurden im Bereich der Gemeinde Busdorf über das Investitionsprogramm kulturelles Erbe („IKE- Mittel“) eine neue Treppenanlage installiert und eine Parkanlage am Danewerk gestaltet („Freiraumkonzept“). Daneben steht im Weiteren das Vermittlungskonzept von Danewerk und Haithabu, das u. a. auch von der AktivRegion Schlei-Ostsee gefördert wurde. 2. Welche landespolitische und landeshistorische Bedeutung misst die Landesregierung dem Danewerk und der Waldemarsmauer auch vor dem Hintergrund der angestrebten Anerkennung als Weltkulturerbe bei und ergibt sich hieraus eine Möglichkeit der Förderung? Antwort: Das Handelszentrum Haithabu und das Verteidigungssystem des Danewerks gehören zu den bedeutendsten Zeugnissen der Wikingerzeit. Beide Denkmale stehen als zentraler Handelsort und als historische Grenze für die wechselvolle Geschichte von der Kaiserzeit bis in die Wikingerzeit. Danewerk und Haithabu gehören zu den archäologischen Kulturdenkmalen des Landes mit der höchsten Wertigkeit. Daneben hat das Danewerk als ehemalige Grenze nach Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5044 3 wie vor eine besondere Bedeutung als Identitätsfaktor für insb. die dänische Minderheit (Stichworte Dannevirkebevægelse, sydslesvigske hjemstavsbevægelse ) und entwickelt sich seit etwa den 1980er Jahren zu einem gemeinsamen Identitätsfaktor (Stichwort Tor zum Norden). Das Land unterstützt den Kreis als Eigentümer über die o. g. Maßnahmen bei seinen Bemühungen, den im Besitz des Kreises befindlichen Abschnitt der Gesamtanlage zu erhalten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen über die Arbeit das ALSH bzw. über das Welterbebüro. Dieses unterstützt den Kreis neben seiner allgemeinen Beratungstätigkeit auch bei praktischen Aufgaben wie der Organisation der Pflege (im Sinne des Managementplans ) oder der Beantragung von Fördermitteln. 3. In welcher Weise wurde die Landesregierung in das Konzept zur Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen am Danewerk vom Kreis Schleswig-Flensburg eingebunden und wie bewertet sie die Überlegungen des Kreises? Antwort: Grundlage der Bewertung von Erhaltungsmaßnahmen am Danewerk im Allgemeinen und der Waldemarsmauer im Besonderen ist der Managementplan von 2014. Konkret umgesetzt werden die dort vereinbarten Schutz- und Pflegemaßnahmen durch den Danewerk/Haithabu e. V., der die Aufgaben und Finanzmittel der öffentlichen Eigentümer (darunter der Kreis Schleswig- Flensburg als größter Eigentümer) zur Pflege bündelt und umsetzt. Der Vorsitz des Vereins wechselt zweijährlich zwischen dem Kreis Schleswig-Flensburg und dem Archäologischem Landesamt Schleswig-Holstein bzw. der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf. Mit Blick auf die Waldemarsmauer selbst hat das Land den Kreis als Eigentümer über das ALSH bzw. Welterbebüro unterstützt. Alle konkreten Maßnahmen werden entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen dem ALSH und der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises abgestimmt (inkl. Expertenrunden usw.). 4. Welche Möglichkeiten der Förderung ergeben sich für die Erhaltungsmaßnahmen am Danewerk aus der "Zuwendungsrichtlinie zur Erhaltung von Kulturdenkmalen " (dort insb. Ziff.1.2) und welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein? Antwort: Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmalen (Zuwendungsrichtlinie zur Erhaltung von Kulturdenkmalen) vom 28.09.2015 (Amtsbl. SH 2015, 1136) gewährt über das Landesamt für Denkmalpflege auf Antrag Zuwendungen zur Erhaltung, Restaurierung, Instandsetzung und Pflege von Kulturdenkmalen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Gemäß Ziff. 1.2 der Richtlinie werden denkmalpflegerische Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung bedrohter Denkmalsubstanz bevorzugt berücksichtigt. Drucksache 18/5044 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Zuwendungsempfänger können gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie nur Eigentümerinnen und Eigentümer von eingetragenen Kulturdenkmalen sein. Dabei sind gemäß Ziff. 3.2 der Richtlinie juristische Personen des öffentlichen Rechts als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen. Nur Kommunen und Kirchen können in Ausnahmefällen, z. B. bei besonders bedeutenden Objekten, Zuwendungen gewährt werden. Als juristische Person des öffentlichen Rechts ist der Kreis daher nicht antragsberechtigt .