SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5046 18. Wahlperiode 2017-01-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten halten sich derzeit in Schleswig- Holstein auf? Antwort: Nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention -GfK-) und dem Europäischen Richtlinienrecht fallen unter den formellen Flüchtlingsbegriff sowohl Personen, die sich in einem Asylverfahren befinden als auch solche, die im Rahmen eines Asylverfahrens einen Flüchtlingsstatus erhalten haben . Darüber hinaus werden in einer informellen Verwendung des Flüchtlingsbegriffes regelmäßig auch Personen subsumiert, die im Rahmen eines Asylverfahrens subsidiären Schutz oder Abschiebungsschutz erhalten haben oder die sich nach einem erfolglosen Asylverfahren geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Vor diesem Hintergrund haben sich ausweislich der Statistik des Ausländerzentralregisters (AZR) am Stichtag 30.12.2016 Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten (Algerien, Marokko und Tunesien) wie folgt in Schleswig-Holstein aufgehalten: Drucksache 18/5046 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 1.1. Flüchtlinge im formellen Sinne Grund des Aufenthaltes Algerien Marokko Tunesien Asylanerkennung nach Grundgesetz 0 0 0 Flüchtlingsanerkennung nach GfK 0 0 1 Im Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung ) 11 25 3 Gesamt 11 25 4 Personen mit einem Flüchtlingsstatus, der im Asylverfahren zuerkannt wurde, haben privilegierte Möglichkeiten der Erteilung von unbefristeten Aufenthaltsrechten (Niederlassungserlaubnissen). Am Stichtag 30.12.2016 haben sich in Schleswig- Holstein allerdings keine Staatsangehörigen aus den Maghreb-Staaten mit einer Niederlassungserlaubnis aus diesem Rechtsgrund aufgehalten. 1.2. Flüchtlinge im informellen Sinne Grund des Aufenthaltes Algerien Marokko Tunesien Subsidiärer Schutz 0 0 0 Abschiebungsschutz 4 0 0 mit Duldung 44 18 12 Gesamt 48 18 12 Flüchtlinge insgesamt (1.1 und 1.2): Algerien 59 Marokko 43 Tunesien 16 Gesamt 118 Die vorstehenden Aufstellungen bilden eine Momentaufnahme für den Stichtag 30.12.2016 ab. Durch die ständig fortlaufende Entscheidungstätigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Änderungen des Aufenthaltsstatus von Personen mit Schutzstatus (Erteilung von Niederlassungserlaubnissen) und die Erteilung von humanitären Aufenthaltsrechten an geduldete Personen, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen können, sind die Zahlen ständigen Schwankungen unterworfen. Nach wie vor bestehende Mängel der Datenqualität des AZR werden bundesweit nach und nach im Rahmen automatisierter Datenaktualisierungen durch die Ausländerbehörden bereinigt und erst mittelfristig behoben werden können. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5046 In Schleswig-Holstein ist das BAMF erst seit Mitte des Jahres 2016 wieder für Asylanträge von Personen aus Marokko, Algerien und Tunesien zuständig. Seitdem haben aus diesen Staaten 39 Personen in Schleswig-Holstein Asyl beantragt, was einer Quote am Gesamtjahreszugang 2016 in Höhe von 9.960 Personen von 0,39% entspricht, siehe auch die Angaben im wöchentlichen Bericht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten über die aktuellen Flüchtlingszahlen, der hier abrufbar ist: http:/www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/_startseite/Artikel/ 150812_Erstaufnahmeeinrichtungen_Material/Zahlen/woechentlicherLagebeicht. pdf?__blob=publicationFile&v=56 Die höhere Zahl von 118 sich derzeit in Schleswig-Holstein aufhaltenden Flüchtlingen aus den genannten Staaten erklärt sich dadurch, dass hierunter auch Personen sind, die teilweise schon vor vielen Jahren nach Schleswig-Holstein gereist sind, ohne hier zwingend einen Asylantrag gestellt zu haben 2. Wie viele davon haben einen Status als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter und wie viele verfügen über eine Duldung? Soweit möglich, bitte aufschlüsseln. Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie viele Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten in Schleswig-Holstein sind derzeit vollziehbar ausreisepflichtig? Antwort: Duldungen können nur an vollziehbar ausreisepflichtige Personen ausgestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie viele Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten wurden im Jahr 2015 und bislang im Jahr 2016 aus Schleswig-Holstein in ihr Herkunftsland abgeschoben? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: In den Jahren 2015 und 2016 wurden insgesamt 4 Personen aus den Maghreb- Staaten (Algerien, Marokko, Tunesien) in ihr Herkunftsland abgeschoben. Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen: Herkunftsland Anzahl Gesamt 2015 Anzahl Gesamt 2016 Algerien 0 2 Tunesien 1 1 Marokko 0 0