SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5049 18. Wahlperiode 17-01-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Verlegung des Bahnhofs HH-Altona Vorbemerkung des Fragestellers: Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und die Deutsche Bahn AG (DB) planen eine Auflassung des Bahnhofs Hamburg-Altona am bisherigen Standort und den Neubau an der heutigen S-Bahn-Haltestelle Diebsteich. Verschiedene Linien des schleswig-holsteinischen SPNV enden derzeit am Bahnhof Hamburg- Altona. Aus diesem Grund ist die Frage einer Bahnhofsverlegung auch für das Land Schleswig-Holstein von Interesse. Anlässlich des Erörterungstermins zum Vorhaben am 4.-6.10.2016 in Hamburg wurde behauptet, dass die NAH. SH als zuständige Aufgabenträgerin bisher nicht am Verfahren beteiligt wurde. 1. Welche Regionalverkehrslinien, die durch NAH.SH bestellt werden, enden derzeit und sollen auch zukünftig im Bahnhof Hamburg-Altona starten bzw. enden? Antwort: Es handelt sich dabei um die Regionalbahn (RB)-Linie 71 (von Wrist und Itzehoe) sowie die Regionalexpress (RE)-Linie 6 (von Westerland (Sylt)). Drucksache 18/5049 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. In welcher Form und wann wurden die Konsequenzen einer Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona zwischen der FHH, der DB und dem Land bzw. der NAH.SH besprochen? Antwort: Die Konsequenzen einer Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona wurden im Zuge der nachträglichen Beteiligung der NAH.SH GmbH im Planfeststellungsverfahren thematisiert. 3. Ist eine formelle Beteiligung der NAH.SH im Planfeststellungsverfahren für die Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona generell notwendig und inzwischen erfolgt? a) Falls ja: wie lautet die Stellungnahme der NAH.SH? Antwort: Aus Sicht der Landesregierung und der NAH.SH GmbH ist eine Beteiligung im Planfeststellungsverfahren erforderlich, da der aus Schleswig-Holstein kommende Regionalverkehr Hauptnutzer des künftig verlegten Bahnhofes sein wird. Die Beteiligung der NAH.SH ist inzwischen erfolgt. 4. Müssen im Falle einer Verlegung des Bahnhofs HH-Altona die betroffenen Nahverkehrslinien aufgrund des verkürzten Laufwegs neu ausgeschrieben werden? Antwort: Nein. 5. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass nach einer Verlegung das Zentrum Altonas und Ottensens, als wichtige Einkaufs- und Dienstleistungsstandorte, für die EinwohnerInnen Schleswig-Holsteins nur noch mit Umstieg erreichbar sind? Antwort: Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung die Verlegung des Bahnhofes Hamburg- Altona, auch wenn die Zentren von Altona und Ottensen dann mit dem Zug nicht mehr direkt erreichbar sind. So werden im neuen Bahnhof alle Regionalzüge aus Richtung Elmshorn halten und so für viele Reisende aus Schleswig-Holstein einen bequemeren Umstieg in den Fernverkehr der DB AG bieten.