SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5057 18. Wahlperiode 17-01-31 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sanierung der A1 bei Stapelfeld II Vorbemerkung: Die Landesregierung hat mit Drucksache 18/4329 geantwortet, dass die Bauvorbereitung für die Sanierung beider Fahrtrichtungen zwischen den Anschlussstellen (AS) Barsbüttel und Stapelfeld auf rund 4,4 km Länge für 2017 vorbereitet werde, um eine drohende Sperrung der A 1 zu vermeiden. 1. Von wann bis wann ist die Sanierung beider Fahrtrichtungen jeweils geplant? Antwort: Nach vorbereitenden Arbeiten, die am 24. April 2017 beginnen sollen, ist die grundhafte Erneuerung der Richtungsfahrbahn Hamburg vom 30. Mai bis zum 31. August 2017 und der Richtungsfahrbahn Lübeck vom 1. September bis zum 15. November 2017 geplant. Anschließend erfolgen vom 16. November bis zum 8. Dezember 2017 noch Restarbeiten. 2. Warum konnte nicht früher mit der Maßnahme begonnen werden? Antwort: Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Drucksache 18/4329 verwiesen. Drucksache 18/5057 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Aufgrund des erforderlichen Zeitbedarfs für die Bauvorbereitung der Maßnahme kann mit dem Bau nicht vor dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Termin begonnen werden. 3. Ist aus Sicht der Landesregierung gewährleistet, dass die Touristen im Sommer in Schleswig-Holstein aufgrund der Sanierungsmaßnahmen auf der A1 nicht in kilometerlangen Staus stehen müssen? Antwort: Der LBV-SH hat die Planungen z.B. durch Verbreiterung der Fahrstreifen zur Erhöhung des Durchflusses und durch Vorgabe knapp bemessener Bauzeiten zur Beschleunigung der Baumaßnahme optimiert, so dass die Belastungen für den touristischen und sonstigen Verkehr auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Hierbei gilt es, nicht nur die Belange der Touristen, sondern auch die der Pendlerinnen und Pendler zu berücksichtigen. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Bereich der A 1 ist eine Reduktion der Fahrstreifen auf 2 Fahrstreifen je Richtung unausweichlich. Daher wird mit einer generellen Zunahme der Stauanfälligkeit des Streckenabschnittes gerechnet. Die Mindestanforderung an den Bauablauf ist die Betriebsform 2, das heißt: Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichtes. Im Rahmen der regelmäßigen Expertengespräche zu Baustellen werden die Verbände, darunter auch der Tourismusverband, über die wichtigsten Bauvorhaben im Lande informiert. 4. Ist ggf. eine Pause der Sanierungsarbeiten zwischen dem ersten und dem zweiten Bauabschnitt während des Sommerferienkorridors der Bundesländer vorgesehen? Falls ja, wann und wie lange? Antwort: Nein.