SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5058 18. Wahlperiode 31.01.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Neutralität des Rechtsberaters der Landesregierung in Sachen Windenergie Vorbemerkung: Im Zusammenhang mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes und danach hat sich die Landesregierung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer, Kiel, bzw. dessen Sozietät beraten lassen. 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Berater bzw. dessen Sozietät zeitgleich zu seiner Beratungstätigkeit private Windkraft- Investoren in laufenden Gerichtsverfahren vertreten hat bzw. weiterhin vertreten soll? Wenn ja: Welche? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob ihr Berater in Gerichtsverfahren betreffend Windenergie regelmäßig Investoren vertritt und nicht etwa die Gegenseite (z.B. gegen Vorhaben klagende Bürger)? 3. Falls der Landesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, dass der Berater regelmäßig Investoren vertritt: Hält die Landesregierung die Beratung ihres Gutachters für unvoreingenommen und frei von den Interessen der Branche, für die er regelmäßig tätig ist? Was hat sie gegebenenfalls unternommen, um eine unvoreingenommene Beratung sicher zu stellen? Drucksache 18/5058 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Wegen des unmittelbaren Zusammenhangs der drei gestellten Fragen werden diese im Folgenden gemeinsam beantwortet: Der Landesregierung liegen naturgemäß keine detaillierten Erkenntnisse zu einzelnen Mandaten der Kanzlei WEISSLEDER EWER vor, da diese Angaben zu den Betriebsinterna einer Kanzlei gehören. Es kann hier nur auf Wahrnehmungen der letzten Jahre abgestellt werden. Danach hat die Kanzlei WEISSLEDER EWER im Zusammenhang mit Windenergie Betroffene aller Seiten, also sowohl Betreiber von Windenergieanlagen als auch Gegner von Windenergieanlagen als auch potenzielle Standortgemeinden vertreten. Tatsache ist hingegen aber, dass die Kanzlei WEISSLEDER EWER keinen der Kläger vertreten hat, die die Normenkontrollklage gegen die Teilfortschreibung der Regionalplanung Wind aus dem Jahre 2012 geführt haben. Das gilt insbesondere für keinen der davon allein 48 Kläger aus der Windbranche. Der Landesregierung ist auch kein Fall bekannt, wonach die Kanzlei WEISSLEDER EWER Mandate für Dritte – seien es Anlagenbetreiber, Gegner von Windenergieanlagen oder Gemeinden – übernommen hat, deren Streitgegenstand raumordnungsrechtliche und insbesondere regionalplanerische Fragen waren. Unabhängig davon hat sich die Landesregierung bei der Auswahl der sie in diesen Fragen beratenden Kanzlei davon leiten lassen, dass die Kanzlei WEISSLEDER EWER seit vielen Jahren die Landesregierungen von Schleswig-Holstein berät, und das unabhängig von deren politischer Konstellation. Sie ist eine der renommiertesten Kanzleien in Schleswig-Holstein und weit darüber hinaus, deren Qualifikation aufgrund des fundierten Fachwissens und der langjährigen Erfahrung in der Beratung schleswig-holsteinischer Landesregierungen außer Zweifel stehen dürfte. Dementsprechend besteht für die Landesregierung kein Anlass daran zu zweifeln, dass die von ihr beauftragte Kanzlei ihrem Mandat neutral, sachgerecht und unter Einhaltung von ihr zu beachtender Berufsregelungen nachgekommen ist.