SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 5064 18. Wahlperiode 02.02.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Förderung von Frauenhäusern in Schleswig-Holstein 1. In welcher Höhe erhalten die Frauenhäuser in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 eine Förderung aus Landesmitteln? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein gewährt den Kreisen und kreisfreien Städten gemäß § 16 FAG (Finanzausgleichsgesetz) i. V. m. § 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) im Jahr 2017 4.267.435,00 €. In dieser Summe ist der Betrag der Hamburger Ausgleichszahlungen noch nicht enthalten. Im Haushalt 2017 sind 2,1 Mio € zusätzlich zur FAG-Förderung für die Frauenfacheinrichtungen im Einzelplan 10, Titel 10 08 684 15 aufgenommen worden . Diese Mittel sind vorgesehen für vorübergehend entstandene erhöhte und besondere Bedarfe für Frauenfacheinrichtungen, beim Kooperations- und Interventionskonzept bei häuslicher Gewalt (KIK) und zur Kostenerstattung für Sprachmittlerinnen . 2. In welcher Höhe erhalten Frauenhäuser in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 eine Förderung aus Bundesmitteln? Nach welchem Schlüssel erfolgt die Verteilung dieser Mittel? Drucksache 18/ 5064 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die Frauenhäuser erhalten keine Bundesmittel. 3. Wie werden die zusätzlich vereinnahmten Gelder aus der Verwaltungsvereinbarung mit Hamburg in welcher Höhe an die Frauenhäuser verteilt? Antwort: Mit den kommunalen Landesverbänden wurde vereinbart, die aus der Verwaltungsvereinbarung Schleswig-Holstein zur Verfügung stehenden Mittel vollumfänglich zurück in die Struktur der Frauenhäuser fließen zu lassen. Das Verfahren zur Verteilung der Mittel wurde daher in die seit 01.01.2015 geltende Richtlinie zur Förderung der Frauenberatungsstellen und der Frauenhäuser des Landes Schleswig-Holstein, aufgenommen (vgl. Amtsblatt Schl.-H. 2015, Ausgabe 12. Januar 2015, Seite 64). Die Verteilung erfolgt entsprechend der Platzzahl auf die Frauenhäuser. 2015 stand den Frauenhäusern der in der Verwaltungsvereinbarung formulierte Maximalbetrag von 130 T€ zur Verfügung. 2016 erhielt Schleswig-Holstein auf Grundlage der Zahlen aus 2015 wiederum den Maximalbetrag und zahlte vereinbarungsgemäß 30 T€ Beteiligung für die Serviceund Koordinierungsstelle, die u. a. eine gleichmäßigere Auslastung der Frauenhäuser bezweckt. Bei der vereinbarungsgemäßen Überprüfung der Ausgleichszahlung Anfang 2016 hat sich ergeben, dass die Differenz zwischen Hamburger Frauen, die in SH unterkommen und Frauen aus SH, die in HH unterkommen, so hoch war, dass eine Erhöhung des Maximalbetrages für 2017 und 2018 um 100 T€ auf 230 T€ vereinbart wurde. Gemäß Ursprungsvereinbarung fließen weiterhin 30 T€ für die Service- und Koordinierungsstelle zurück nach HH. Die Höhe des Erstattungsbetrags für 2016 wird bis zur zweiten Jahreshälfte 2017 ermittelt, dann werden die Mittel anteilig nach Platzzahlen auf die Frauenhäuser verteilt.