SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5069 18. Wahlperiode 02. Februar 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Flüchtlingskosten Vorbemerkung der Landesregierung: Als Flüchtlingskosten werden die Ausgaben für Sachverhalte angegeben, die erstmals im Zusammenhang mit dem Nachtrag 2015 als relevant für den Aufgabenbereich Asyl / Flüchtlinge identifiziert wurden. Im Zeitablauf ist eine entsprechende Ergänzung erfolgt. 1. Wie hoch sind die Flüchtlingskosten gemäß vorläufigem Jahresabschluss 2016? Antwort: Die Ausgaben im Aufgabenbereich Asyl / Flüchtlinge beliefen sich im Haushaltsjahr 2016 auf 783.717,0 TEuro. 2. In welcher Höhe entfallen Kosten auf welchen Verwendungszweck? (bitte tabellarische Aufschlüsselung nach Schwerpunkten wie Integration, Lehrerstellen , zusätzliche Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, Unterbringung etc.) Antwort: Die Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Drucksache 18/5069 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Ausgaben im Aufgabenbereich Asyl / Flüchtlinge 2016 Ist in TEuro Asylbewerber/-innen 444.047,0 Kontingentflüchtlinge 11.544,4 unbegleitete minderjährige Ausländer inkl. Betreuer EAE 71.926,9 Justizbereich 4.178,0 Bau, Bewirtschaftung und IT zur Unterbringung 161.144,0 Schulbereich 35.633,9 Arbeitsmarktintegration 41,4 FH/Studienkollegs 1.445,9 Sozialbereich 15.100,6 Wohnungsbau Zinszuschuss 12.000,0 Polizeibereich 14.539,0 Personalausgaben für zusätzliche Stellen außerhalb der o.g. Bereiche 2.015,9 Sondervermögen REFUGIUM 10.000,0 Sonstiges 100,0 Gesamtausgaben 783.717,0 3. Wie hoch ist der Anteil an Bundesmitteln insgesamt und für die jeweiligen Verwendungen der vorangegangenen Fragestellung? Antwort: Die Erstattungsleistungen des Bundes beliefen sich insgesamt auf rd. 294 Mio. Euro. Die Erstattungsquote bezogen auf das Jahr 2016 betrug damit rd. 38 Prozent. Der weit überwiegende Teil, rd. 95 Prozent, der Erstattungen erfolgte zu Gunsten der Umsatzsteuereinnahmen des Landes, die der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs und damit auch der Deckung der Ausgaben im Aufgabenbereich Asyl / Flüchtlinge dienen. Eine konkrete Zuordnung der Entlastungen für einzelne Verwendungen ist daher nicht möglich. Unabhängig davon hat die Landesregierung die zusätzlichen Kinderbetreuungsmittel, die über die Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt wurden, in diesem Aufgabenbereich eingesetzt. Die zusätzlichen Mittel für den Wohnungsbau, die außerhalb der Umsatzsteuer gewährt wurden (zusätzliche Entflechtungsmittel), wurden zweckentsprechend eingesetzt.