SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5070 18. Wahlperiode 2017-02-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Maßnahmen zur Sicherung der Rückführung ausreisepflichtiger Personen 1) Wie bewertet die Landesregierung die Pläne der Bundesregierung, die Anordnung von Abschiebehaft für sog. Gefährder aus Gründen der inneren Sicherheit umfassend zu ermöglichen und plant die Landesregierung im Falle des Inkrafttretens die Inbetriebnahme einer eigenen Abschiebehafteinrichtung ? Antwort: Abschiebungshaft stellt als freiheitsentziehende Maßnahme einen schwer wiegenden hoheitlichen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG dar. Ihre Beantragung ist nach § 62 Aufenthaltsgesetz (Aufenth G) sowohl zur Vorbereitung der Ausweisung (Vorbereitungshaft) als auch zur Sicherung der Abschiebung (Sicherungshaft) möglich. In jedem Fall darf Abschiebungshaft nur dann beantragt und angeordnet werden, wenn die Abschiebung ohne die Inhaftierung wesentlich erschwert oder vereitelt würde. Abschiebungshaft hat weder Strafcharakter noch handelt es sich bei ihr um eine Beugemaßnahme. Sie dient auch nicht der allgemeinen Gefahrenabwehr. Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des § 62 AufenthG bleibt vor einer weitergehenden Bewertung der Landesregierung zunächst abzuwarten . Schleswig-Holstein bringt weibliche und männliche Abschiebungshaftgefangene auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg aus dem Jahre 2010 in der Regel in der Abschiebungshafteinrich- Drucksache 18/5070 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 tung Eisenhüttenstadt unter. Die Inbetriebnahme einer Abschiebungshafteinrichtung in Schleswig-Holstein ist nicht notwendig und von der Landesregierung auch nicht beabsichtigt. 2) Wie ist die aktuelle Position der Landesregierung zu den bislang bestehenden Möglichkeiten zur Anordnung von Abschiebehaft? Antwort: Die Landesregierung sieht die vorhandenen gesetzlichen Regelungen zur Anordnung von Abschiebungshaft grundsätzlich als ausreichend an. Soweit hier aber Optimierungen möglich sind, steht die Landesregierung dem aufgeschlossen gegenüber. 3) Wie viele Personen aus Schleswig-Holstein wurden bislang in der Einrichtung zum Vollzug des Ausreisegewahrsams in Hamburg untergebracht? Antwort: Bislang wurden keine Ausländerinnen und Ausländer, die der Zuständigkeit einer schleswig-holsteinischen Ausländerbehörde unterfallen, im Ausreisegewahrsam der Freien und Hansestadt Hamburg untergebracht. 4) In wie vielen Fällen wurde das Landesamt für Ausländerangelegenheiten von welchen Ausländerbehörden um die Prüfung gebeten, ob Personen (bitte jeweils die Staatsangehörigkeit angeben) im Ausreisezentrum in Boostedt untergebracht werden können und Antwort: Es liegen bisher 18 Aufnahmeersuchen (Stand: 25. Januar 2017) für die Unterbringung in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige vor. Die Aufnahmeersuchen wurden durch die Ausländerbehörden der Kreise Ostholstein, Pinneberg, Stormarn und der Landeshauptstadt Kiel gestellt. Die betroffenen Personen stammen aus den Herkunftsländern Algerien, Armenien, Irak, Kosovo und Serbien. a) in wie vielen und welchen Fällen erfolgte eine entsprechende Unterbringung ? Antwort: Es wurde bisher eine Person in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige untergebracht. b) in wie vielen und welchen Fällen wurde eine Unterbringung aus welchen Gründen abgelehnt? Antwort: Aufnahmeersuchen wurden bisher nicht abgelehnt. Es wurden bereits für 12 Aufnahmeersuchen Zusagen an die Ausländerbehörden erteilt. 6 weitere befinden sich derzeit in der Vorprüfung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5070 3 5) Wie viele ausreisepflichtige Personen wurden im Jahr 2016 in welche Staaten abgeschoben? Antwort: Die Abschiebungen von Ausländerinnen und Ausländern, die der Zuständigkeit einer schleswig-holsteinischen Ausländerbehörde unterfallen, stellen sich im Jahre 2016 wie folgt dar: Herkunftsländer Anzahl Afghanistan 1 Albanien 341 Algerien 2 Armenien 3 Aserbaidschan 6 Georgien 1 Iran 1 Kosovo 111 Kroatien 1 Litauen 1 Mazedonien 35 Niederlande 1 Nigeria 5 Polen 2 Rumänien 2 Russische Föderation 11 Serbien 138 Spanien 1 Staatenlos 1 Tunesien 1 Türkei 1 Ukraine 1 Gesamt 667 Zudem wurden 173 Personen im Wege der Amtshilfe für Ausländerbehörden anderer Bundesländer abgeschoben und 132 Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens überstellt. 6) Wie viele ausreisepflichtige Personen sind im Jahr 2016 in welche Staaten freiwillig ausgereist? Antwort: Die freiwilligen Ausreisen (mit und ohne Beteiligung der Internationalen Organisation für Migration – IOM) von Ausländerinnen und Ausländern, die der Zuständigkeit einer schleswig-holsteinischen Ausländerbehörde unterfallen , stellen sich im Jahre 2016 wie folgt dar: Drucksache 18/5070 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Freiwillige Ausreisen ohne IOM Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 64 Albanien 253 Armenien 6 Bosnien-Herzegowina 1 Dominikanische Republik 1 Irak 91 Iran 27 Israel 1 Jemen 4 Kosovo 81 Mazedonien 78 Montenegro 10 Norwegen 1 Russische Föderation 3 Serbien 137 Simbabwe 7 Syrien 8 Türkei 5 Gesamt 778 freiwillige Ausreisen mit IOM Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 124 Albanien 337 Algerien 1 Armenien 26 Benin 2 Georgien 1 Irak 261 Iran 83 Kosovo 140 Libanon 5 Marokko 1 Mazedonien 53 Montenegro 5 Russische Föderation 62 Serbien 101 Tunesien 1 Türkei 1 Ukraine 2 Gesamt 1.206 Die vorstehenden Angaben geben Aufschluss über Staatsangehörigkeit und Anzahl der freiwillig ausgereisten Personen. Das Zielland der Reise wird nicht gesondert statistisch erfasst. 7) Wie viele Rückführungsmaßnahmen von Personen aus welchen Herkunftsstaaten sind im Jahr 2016 aus welchen Gründen gescheitert? Antwort: Die gescheiterten Rückführungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein im Jahre 2016 stellen sich wie folgt dar: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5070 5 Stornierungen (Einzelmaßnahmen und Charter) Person untergetaucht Duldung ausgestellt Medizinische Gründe Kirchenasyl Sonstiges , keine Mitteilung Storniert Gesamt Januar 34 0 8 3 10 55 Februar 13 6 19 1 7 46 März 8 0 2 2 7 19 April 37 8 22 2 9 78 Mai 12 0 11 0 5 28 Juni 17 1 4 0 13 35 Juli 30 2 23 3 8 66 August 3 0 10 2 7 22 September 30 0 3 8 5 46 Oktober 22 0 9 10 7 48 November 24 0 10 1 5 40 Dezember 6 0 7 1 5 19 gesamt 236 17 128 33 88 502 davon Einzelmaßnahmen 267 davon Charter 235 Die stornierten Einzel- und Chartermaßnahmen werden nicht gesondert nach Herkunftsländern erfasst. Chartermaßnahmen wurden jedoch nur für Personen aus den Westbalkanstaaten (Albanien, Kosovo, Mazedonien, Serbien) durchgeführt. 8) Ist der Landesregierung bekannt, in wie vielen Fällen die Bundespolizei einen Antrag auf Anordnung von Abschiebehaft gestellt hat und wenn ja, in wie vielen Fällen und wie vielen davon wurde stattgegeben? Antwort: Die Frage ist unspezifisch, da sie weder erkennen lässt, auf welche Behörden der Bundespolizei noch auf welchen Zeitraum sie sich bezieht. Unabhängig davon liegen der Landesregierung zu der Beantragung von Abschiebungshaft durch die Bundespolizei keine validen Fallzahlen vor.