SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 5071 18. Wahlperiode 30.01.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Karsten Jasper (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Stand und Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung 1. Wie ist der aktuelle Stand des im März 2013 beschlossenen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung? Wie weit ist die Landesregierung mit der Umsetzung des Aktionsplans? Antwort: Die Landesregierung hat den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) am 24. Januar 2017 beschlossen. Er ist die Fortführung des Gesamtkonzeptes der schleswig-holsteinischen Politik für Menschen mit Behinderungen unter der Leitorientierung Inklusion und ist ein Instrument zur Erfüllung der Verpflichtungen des Landes, die aus der UN-BRK erwachsen. Ziel ist die Erfüllung der allgemeinen Menschenrechte: das Recht auf Gleichbehandlung , Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und des Abbaus von Barrieren jeglicher Art in der Gesellschaft . Inklusion ist jedoch ein Prozess, bei dem es insbesondere um ein Umdenken in der Gesellschaft geht. Eine inklusive Gesellschaft kann nicht von heute auf morgen beschlossen oder verordnet werden. Die Umsetzung des Landesaktionsplans ist ein weiterer Schritt zu mehr Inklusion in Schleswig-Holstein. Drucksache 18/ 5071 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wird der im Juni 2015 von der Landesregierung im Zwischenbericht veröffentlichte Zeitplan eingehalten? Wenn ja, wann erfolgt die Veröffentlichung? Wenn nein, warum nicht und wann wird mit der Fertigstellung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung gerechnet? Antwort: Die Landesregierung wird den im Juni 2015 im Zwischenbericht veröffentlichen Zeitplan einhalten. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird im Frühjahr 2017 veröffentlicht werden .