SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5074 18. Wahlperiode 2017-02-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Eigentumübertragungen von Küsten- und Strandabschnitten an Dritte 1. Wo, wann, an wen, welche Flächengröße und zu welchem Preis hat es Eigentumübertragungen von Küsten- und Strandabschnitten in Schleswig-Holstein an Dritte(Aufgliederung nach Privaten und öffentlichen Käufern) seit Mai 2012 bis heute gegeben? 2. Lagen externe Wertgutachten vor der Eigentumübertragung und eine öffentliche Ausschreibung in den einzelnen Fällen vor? Die Verkäufe in Busdorf und Laboe sowie der Tausch in Dahme sind auf der Grundlage von Wertgutachten der GMSH erfolgt. Öffentliche Ausschreibungen Nr. Käufer Vertragsdatum Ort Größe Kaufpreis 1 TuS Busdorf 27.08.2014 Busdorf 206 m² 3.296,00 € 2 3 Gemeinde Büsum Gemeinde Laboe 18.11.2014 09.12.2014 Büsum Perlebucht Laboe 187.758 m² 2.702 m² unentgeltlich 62.146,00 € 4 Gemeinde Dahme 23.05.2016 Dahme 1.061 m² Grundstückstausch (1 zu 1) Drucksache 18/5074 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 wurden nicht durchgeführt, da es sich lediglich um Flächenarrondierungen im Zusammenhang mit den Nutzungen der Käufer auf deren Eigentumsflächen handelt. Den Übertragungsvorgang Büsum Perlebucht hat der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages in seiner Sitzung am 16. Februar 2012 mit Umdruck 17/3522 gemäß § 16 Absatz 1 Nr. 2 Haushaltsgesetz 2011/2012 zur Kenntnis genommen. Eine öffentliche Ausschreibung ist nicht erfolgt, da die Gemeinde Büsum die Fläche bereits seit Jahrzehnten mit Zustimmung des Landes genutzt und dort auch erhebliche Investitionen getätigt hatte. 3. Welche der veräußerten Flächen sind nach wie vor öffentlich zugänglich? Alle. 4. Unter welchem Haushaltstitel werden die Erlöse der Eigentumübertragungen aufgeführt? Die Erlöse werden unter der Finanzposition 1315 00 68502 beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig -Holstein aufgeführt. 5. Wie viele Anträge für Eigentumübertragungen von Küsten – und Strandabschnitten wurden seit 2012 gestellt? Die Anzahl der Anträge kann nicht abschließend beziffert werden, da die Anfragen i.d.R. mündlich im Rahmen von Vertragsgesprächen erfolgen. Im Bereich der Westküste sind keine Anfragen bekannt, im Bereich der Ostseeküste ist von ca. 20 - 25 Anfragen auszugehen. 6. Wie viele dieser Anträge sind derzeit noch offen und wie viele wurden abgelehnt ? Zwei Anfragen sind noch offen, alle übrigen wurden abgelehnt. 7. Welche Flächengröße umfassen die noch offenen Anträge? Ca. 1.500 m² und ca. 200 m² 3 8. Wie hat sich der Antragseingang seit 2004 heute entwickelt (graphische Darstellung in einer Zeitkurve)? Siehe Frage 5. Die Interessensbekundung an einem Erwerb von Küsten- und Strandabschnitten wird nicht durch ein formales Antragsverfahren abgebildet und daher auch nicht fortlaufend dokumentiert. Signifikante Veränderungen hinsichtlich der Anzahl der Anfragen sind für den Zeitraum 2004 bis heute nicht auszumachen.