SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 5087 18. Wahlperiode 08.02.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Kosten für die Errichtung der Pflegekammer 1. Wofür sollen die im Haushalt eingeplanten 300.000 Euro aus dem Titel 10 02 -682 02- „Kosten für die Errichtung der Pflegeberufekammer“ ausgegeben werden? Antwort: Die Mittel werden für die Registrierung der Kammermitglieder und Vorbereitung und Durchführung der ersten Kammerwahl ausgegeben. Darin enthalten sind auch Sachkosten für die Geschäftsstelle und Entschädigungsleistungen für die Mitglieder des Errichtungsausschusses. 2. Sofern diese Gelder der Kammer zur Verfügung gestellt werden: Müssen die Gelder erstattet werden? Antwort: Nein. Die Pflegeberufekammer wird sich durch die Beiträge der Pflegekräfte tragen. Wenn sich die erste Kammerversammlung konstituiert hat (voraussichtlich Mai 2018) wird sie eine Beitragssatzung erarbeiten und beschließen. Über die Beiträge wird schließlich auch der Kredit zur Gründung der Pflegeberufekammer zurückgezahlt. Um das Kreditvolumen gering zu halten und damit die Kam- Drucksache 18/ 5087 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 mermitglieder (=Pflegekräfte) zu entlasten, beteiligt sich das Land an der Finanzierung der Errichtungsphase.