SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5090 18. Wahlperiode 2017-02-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Schlie (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Umgang mit ausreisepflichtigen Ausländern II Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung nimmt zu Einzelfällen öffentlich grundsätzlich keine Stellung, sofern Rückschlüsse auf schützenswerte personenbezogene Daten möglich sind. 1. Ist am 23.12.2016 ein ausreisepflichtiger Albaner in Geesthacht aufgegriffen worden ? Antwort: Ja. 2. Ist die Ausreiseverpflichtung noch am Abend vom Schwarzenbeker Amtsgericht bestätigt worden? Antwort: Ja, es wurde Abschiebungshaft angeordnet. Drucksache 18/5090 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. a) Ist dieser ausreisepflichtige Albaner dann nach Eisenhüttenstadt gebracht worden ? Antwort: Ja. b) Wenn ja, auf wessen Veranlassung hin? Antwort: Die Haftplatzkoordination erfolgt regelmäßig auf Ersuchen der jeweils zuständigen Ausländerbehörde durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten. c) Wenn ja, warum nach Eisenhüttenstadt? Antwort: Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg zur Mitnutzung der Abschiebungshafteinrichtung Eisenhüttenstadt stehen dort 15 Haftplätze für männliche und weibliche Abschiebungshaftgefangene zur Verfügung. 4. Handelt es sich bei der Einrichtung, in die der ausreisepflichtige Albaner verbracht wurde, um eine Abschiebehaftanstalt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 c) verwiesen. 5. a) Wie viele Mitarbeiter des Landes und des Kreises Herzogtum Lauenburg waren an dieser Verbringung beteiligt? Antwort: Im Kreis Herzogtum-Lauenburg war ein/e Mitarbeiter/in der Ausländerbehörde mit der Beantragung der Haft und der aufenthaltsrechtlichen Betreuung des Falls betraut . Im Landesamt für Ausländerangelegenheiten war ein/e Mitarbeiter/in mit der Haftplatzkoordination betraut. Die Überstellung durch die Landespolizei nach Ei- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5090 3 senhüttenstadt erfolgte durch zwei Polizeivollzugskräfte. b) Welche Kosten hat die Verbringung verursacht? Antwort: Die in jedem Einzelfall entstehenden Kosten werden nach Vorliegen aller Kostenpositionen ermittelt und bei eventueller Wiedereinreise dem Betroffenen per Leistungsbescheid in Rechnung gestellt; die Kostenabrechnung für diesen konkreten Einzelfall ist noch nicht abgeschlossen. 6. Wann wurde/wird der ausreisepflichtige Ausländer aus Eisenhüttenstadt abgeholt, um abgeschoben zu werden? Antwort: Die Abschiebung ist erfolgt, auf die Vorbemerkung wird verwiesen.