SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5095 18. Wahlperiode 2017-02-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Drogendelikte im Umfeld von Schulen Vorbemerkung des Fragestellers: Im Hamburger Abendblatt war am 24. Januar 2017 zu lesen, dass die Bundesländer einen drastischen Anstieg von Rauschgiftdelikten im Umfeld von Schulen festgestellt haben. 1. Wie ist diesbezüglich die Lage in Schleswig-Holstein? Antwort: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist seit 2013 ein kontinuierlicher Anstieg der Drogendelikte festzustellen, bei denen als Tatörtlichkeit öffentliche oder private Schulen registriert wurden. Allgemein bildende und berufsbildende Schulen werden hierbei nicht differenziert. Es ist zu beachten, dass sich aus der Tatörtlichkeit nicht zwingend ein Zusammenhang zum Schulbetrieb oder dort tätigen oder unterrichteten Personen ableiten lässt. In der PKS ist nur das so genannte Hellfeld enthalten, also der Polizei bekanntgewordene Sachverhalte, die den Anfangsverdacht einer strafrechtlich relevanten Handlung begründen. Soweit durch die PKS auswertbar, wurden dabei die Drogenarten Cannabis/Marihuana und Amphetamin (XTC) festgestellt. Drucksache 18/5095 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Neben der PKS deuten polizeiliche Erkenntnisse aus diesem Ermittlungsbereich darauf hin, dass es sich bei den an Schulen festgestellten Drogendelikten größtenteils um so genannte allgemeine Verstöße (Konsum und Besitz) handelt. Bei den festgestellten Handelsdelikten wurden geringe Mengen gehandelt. Sowohl bei den festgestellten allgemeinen Verstößen als auch beim Handel dominierte Cannabis. 2. Wie hat sich die Zahl der Drogendelikte an schleswig-holsteinischen Schulen innerhalb der vergangenen fünf Jahre entwickelt? Um welche Drogen handelt es sich? Antwort: Vgl. dazu die nachstehende Tabelle, ergänzend wird auf die Antwort zur Frage 1) verwiesen: 2011 2012 2013 2014 2015 Fälle aufgeklärt Fälle aufgeklärt Fälle aufgeklärt Fälle aufgeklärt Fälle aufgeklärt Rauschgiftdelikte gesamt 122 113 120 112 166 153 202 187 223 201 davon Allg. Verstöße nach § 29 BtMG 99 91 93 88 114 106 161 148 185 169 Handel mit BTM 21 20 24 21 52 47 37 36 37 31 3. Wie viele Drogendelikte wurden an den Schulen in den verschiedenen Kreisen polizeilich registriert? Antwort: Die Antwort ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Kreis bekannt gewordene Fälle 2011 2012 2013 2014 2015 Dithmarschen 4 5 6 3 8 Flensburg 13 0 7 13 7 Hzgt. Lauenburg 16 10 7 16 23 Kiel 6 10 7 10 11 Lübeck 3 11 16 8 22 Neumünster 5 3 2 6 20 Nordfriesland 5 1 5 12 2 Ostholstein 3 6 6 24 17 Pinneberg 9 12 36 28 52 Plön 7 6 7 15 5 Rendsburg-Eckernförde 16 16 26 18 10 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# 3 Schleswig-Flensburg 12 5 16 8 11 Segeberg 10 17 7 14 19 Steinburg 2 10 8 12 4 Stormarn 11 8 10 15 12 gesamt 122 120 166 202 223 4. Wie viele Fälle von Drogendelikten wurden von den Schulleitungen an das Ministerium bzw. an die Schulräte gemeldet? Antwort: Die öffentlichen und privaten Schulen in Schleswig-Holstein bearbeiten Konfliktsituationen auch im Kontext Drogen in der Regel eigenständig, ggf. unter Einbindung von Schulsozialarbeiter/-innen, dem ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst), dem schulpsychologischen Dienst, Kontaktbeamten der örtlichen Polizei, freien Trägern der Jugendhilfe . Dabei orientieren sich wenigstens die öffentlichen Schulen am „Notfallwegweiser für die Schule bei Krisen- und Unglücksfällen“. Das MSB hat Ende Januar 2017 eine Abfrage in den Schulämtern durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragung sind jedoch nicht valide und repräsentativ, da auch die Schulämter ihrerseits keine Statistiken zu möglicherweise im Kontext der Fragestellung relevanten Ereignissen führen. Auch eine Vergleichbarkeit zu den Zahlen aus der Antwort zu Frage 3) ist aus statistischen Gründen (s.o.) nicht gegeben. Kreis Anzahl der Fälle Dithmarschen 2 Flensburg 2 Kiel 4 Hzgt- Lauenburg 0 Lübeck 1 Neumünster 1 Nordfriesland 1 Ostholstein 1 Pinneberg 3 Plön 1 Rendsburg-Eckernförde 1 Schleswig-Flensburg 2 Segeberg 1 Steinburg 2 Stormarn 1 Summe 23 Stand: 02.02.2017 Drucksache 18/5095 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 5. Mit welchen Präventionsmaßnahmen wird dagegen vorgegangen? Antwort: Die Polizei unterstützt die in diesem Bereich tätigen Organisationen, beispielsweise die Koordinierungsstelle Schulische Suchtvorbeugung (KOSS), die Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V. (LSSH) und andere örtliche Netzwerkpartner in ihrer Arbeit und stellt ihnen die polizeilichen Erkenntnisse und Erfahrungen zur Verfügung . Dies erfolgt bei der schulischen Prävention insbesondere durch besonders geschulte und fachkundige Beamtinnen und Beamte. Die Polizei beschränkt sich dabei in erster Linie darauf, bei geeigneten Veranstaltungen Informationen über die Rolle der Polizei bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung weiterzugeben. Darüber hinaus beteiligt sich die Polizei thematisch durch Gremienarbeit in Kriminalpräventiven Räten. Das IQSH führt im Auftrag des MSB z.B. folgende Fortbildungsangebote für Schulen zum Thema Suchtprävention durch: Unterstützung bei der Erstellung von (Sucht-)Präventionskonzepten. Unterstützung bei der Erstellung einer „Interventionskette“ (Begriff aus der betrieblichen Suchthilfe): 4-stufiges Interventionsmodell mit flankierenden Beratungsangeboten und spezifischer Gesprächsführung. Unterstützung im Umgang mit Präventionsmaterialien, Methoden, Maßnahmen für eine zielgruppenorientierte Prävention, insbes. mit Blick auf entwicklungsbedingte Risikobereitschaft in der Pubertät. Zur Analyse der Situation an der eigenen Schule (aus Sicht der Schulleitungen) das Befragungsinstrument „Kosima“ = Konsummuster sichtbar machen: Anonyme Befragung aller Schüler*innen ab Sekundarstufe I zum Substanzkonsum, nicht substanzgebundenen Verhaltensmustern und allgemeiner (Schul-)Zufriedenheit; die Auswertung, die den Schulleitungen/Präventionskolleg*innen alters- und jahrgangsbezogen vorgelegt wird, ist Grundlage für die Beratung zu Präventions- und Interventionsmaßnahmen. IQSH-Publikation „Cannabis an Schulen - die Rechte kennen und konsequent handeln“ (Handreichung für Lehrkräfte, Schulsozialarbeitende und Schulleitungen) von 2015 - auf Wunsch auch in Verbindung mit Fortbildungsangeboten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# 5 6. Welches Konzept des Ministeriums liegt dem zugrunde? Antwort: Die pädagogischen Grundsätze schulischer Arbeit sind im Schulgesetz verankert. Insbesondere § 4 stellt die „Pädagogischen Ziele“ von Schule dar, wobei hier im Sinne der Fragestellung auch der Absatz 10 besonders hervorzuheben ist: „Die Schule trägt vorbildhaft dazu bei, Schülerinnen und Schüler zu einer Lebensführung ohne Abhängigkeit von Suchtmitteln zu befähigen.“ Die Empfehlungen des Notfallwegweisers für die Schule bei Krisen- und Unglücksfällen unterstützen die Schule im konkreten Vorgehen. 7. Welche Position vertritt die Landesregierung beim Thema Legalisierung von Cannabis? Antwort: Die Landesregierung strebt eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Drogenkonsumenten an, die diese vor der Kriminalisierung schützt.