SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5096 18. Wahlperiode 2017-02-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Sicherung der Steilküsten im Bereich Flensburger Förde Vorbemerkung der Landesregierung: Grundsätzlich sind Abbrüche während Sturmfluten für aktive Steilküsten ein natürliches Phänomen. Sie sind aus küstenschutzfachlicher Sicht sogar erwünscht , da das freigesetzte Material im Strand- und Vorstrandbereich verbleibt . Das Material wird durch Küstenlängsströmungen parallel zum Ufer transportiert, wodurch die Küste insgesamt, auch an den zumeist besiedelten Niederungsküsten, stabilisiert wird. Ohne Material aus den Steiluferabbrüchen würden die Küsten (verstärkt) zurückweichen. Deshalb soll diese natürliche Materialquelle, auch vor dem Hintergrund eines zu erwartenden beschleunigten Meeresspiegelanstieges, möglichst erhalten bleiben. Darüber hinaus führen feste Bauwerke an sandigen Küsten in der Regel zu negativen Auswirkungen in Form von sogenannten Lee-Erosionen in unmittelbar angrenzenden unbefestigten Bereichen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die im Bericht „Die Ostsee nagt an der Steilküste“ (Flensburger Tageblatt 16.01.2017) dargestellten Folgen der Ostsee -Sturmflut für die Steilküsten im Bereich der Flensburger Förde? Begehungen durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) nach der Sturmflut am 4./5. Januar 2017 haben dort keine nennenswerten Schäden aufgezeigt. Nur vereinzelt wurden geringe Abbrü- Drucksache 18/5096 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 che an den Steilufern festgestellt. Im genannten Zeitungsartikel wird ein bedrohtes Wochenendhaus dargestellt. Es handelt sich an dieser Stelle um einen kleinräumigen trichterförmigen landeinwärts reichenden Abbruch bzw. eine Abrutschung der oberen Böschungskante. Solche lokalen Abrutschungen werden weniger durch unmittelbare Einwirkungen der Ostsee, sondern überwiegend durch die vorhandenen instabilen Bodenverhältnisse gemeinsam mit erhöhten Niederschlägen ausgelöst. Der im Artikel festgehaltene Zustand besteht dort seit Längerem bzw. nicht erst seit der letzten Sturmflut. 2. Ist die Darstellung richtig, dass Sicherungsmaßnahmen für die Steilküsten nicht zulässig sind? Wenn ja, warum nicht? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um durch technische Maßnahmen einen weiteren Abbruch der Steilküsten zu verhindern? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Unter anderem aus vorgenannten Gründen sind Sicherungsmaßnahmen an Steilufern aus küstenschutzfachlicher Sicht zu vermeiden bzw. allenfalls auf akut gefährdete Bereiche mit hohen Sachwerten, mit notwendigen öffentlichen Infrastrukturanlagen oder zum Schutz von Siedlungen zu beschränken. Für die im genannten Zeitungsartikel dargestellten Bereiche treffen diese Ausnahmetatbestände nicht zu. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten wie beispielsweise Sandaufspülungen , Wellenbrecher oder Deckwerke, um Steilküsten vor Abbruch zu schützen. 4. Sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit oder Möglichkeit der Sicherung der Steilküste zum Schutz von Menschen am Strand vor Abbrüchen der Steilküste ? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Es handelt sich hier um eine Frage der Verkehrssicherungspflicht, die im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Gemeinden liegt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5096 3 5. Sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit oder Möglichkeit der Sicherung der Steilküste zum Erhalt der denkmalgeschützten Kirche in Neukirchen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Für die Kirche besteht keine akute Gefahr. Während der Begehung durch den LKN nach der Sturmflut am 4./5. Januar 2017 wurden keine Abbrüche am Steilufer vor Ort beobachtet. Bei einer Ortsbegehung des LKN im Juni 2014 haben die Gemeinde und die Kirchengemeinde mitgeteilt, dass sie ausdrücklich keinen Bedarf an technischen Küstenschutzmaßnahmen sehen. 6. Sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit oder Möglichkeit der Sicherung der Steilküste zum Schutz von Wohngebäuden und Landflächen vor Abbrüchen der Steilküste? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antworten auf die Fragen 1, 2 und 3. 7. Welche Möglichkeiten einer Entschädigung sieht die Landesregierung für betroffene Haus- und Landeigentümer, deren Grundstück durch Abbrüche der Steilküste beeinträchtigt wird? In derartigen Fällen besteht grundsätzlich keine Möglichkeit einer Entschädigung .