SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5098 18. Wahlperiode 17-02-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Befragungen des NAH.SH im Busverkehr In meiner Anfrage vom 12.10.2016 (Drs. 18/4701) antwortet die Landesregierung auf meine Frage zur besseren Busanbindung an den SPNV in Kiel: „Die Organisation des Busverkehrs ist in Schleswig-Holstein Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte.“ In der Antwort zu meiner Anfrage Drs. 18/4806 geht die Landesregierung noch weiter und stellt fest, dass sie als Aufgabenträger für den SPNV nur einen geringen Spielraum bei der Gestaltung der Fahrpläne hat und in der Regel Busanschlüsse nicht berücksichtigen kann, da sich die Fahrpläne des SPNV in die des Fern- und Güterverkehrs einpassen müssen. 1. Wenn die Aufgabenverteilung beim Busverkehr so klar zwischen Land und Kreisen/kreisfreien Städten geregelt ist, warum führt sie seit der Ankündigung des NAH.SH, Pressemitteilung vom 18.10.2016, Befragungen im Busverkehr durch? Antwort: Die Landesregierung führt keine Befragung im Busverkehr durch. Die Befragung im Busverkehr wird durch die NAH.SH GmbH als Verbundorganisation der Kreise und kreisfreien Städte vorbereitet und durch ein Befragungsinstitut durchgeführt. Drucksache 18/5098 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Kosten entstehen durch diese Befragungen? Antwort: Laut Auskunft der NAH.SH GmbH belaufen sich die Kosten für die Feldarbeit auf ca. eine Million Euro. 3. War bei der Beantwortung der oben genannten Anfrage durch die Landesregierung die Information verfügbar, dass der NAH.SH plant Befragungen zur besseren Anbindung und Planung zwischen Busverkehr und SPNV durchzuführen? a. Wenn ja, warum wurde diese Information nicht bei der Beantwortung der Frage 7a berücksichtigt? b. Wenn nein, wann wurden beim NAH.SH Entscheidungen, über die in der Pressemitteilung vom 18.10.2016 beschriebenen Befragungen, getroffen? Antwort: Die Befragung ist viel umfassender als nur die Anbindung von Bus und Bahn. Es soll mehr über Verkehrsströme, -mengen und Strukturen im Nahverkehr herausgefunden werden. Die Optimierung von Anschlusssituationen kann ein hilfreicher Ausfluss aus den gesammelten Daten für die kommunalen Aufgabenträger sein. 4. Strebt die Landesregierung, beispielsweise in der Landeshauptstadt Kiel, an, zukünftig eine bessere Anbindung zwischen Bahn- und Busverkehr zu realisieren und die Taktungen aufeinander abzustimmen? Antwort: Nein. 5. Welche gesetzlichen Regelungen müssen dafür vorher geschaffen werden? Antwort: Mindestens das „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein“ vom 26.06.1995, zuletzt geändert am 04.04.2013, müsste geändert werden. Hier sind die Zuständigkeiten im ÖPNV geregelt.