SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5099 18. Wahlperiode 2017-02-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Warnung der Bevölkerung vor Gefahren Vorbemerkung: Wenn in den Kreisen oder anderen zuständigen Gliederungen unterschiedlich verfahren wird, wird darum gebeten, die Frage nach den entsprechenden Gliederungen aufzuschlüsseln. 1. Wie wird die Bevölkerung im Land Schleswig-Holstein vor Gefahren durch Feuer und Rauch gewarnt? Antwort: Die Warnung der Bevölkerung vor örtlichen Gefahren wie Rauchgas liegt in der Verantwortung der örtlichen Gefahrenabwehr und geschieht auf unterschiedliche Art und Weise. In der Regel wird hier auf eine Kombination von Gefahrenhinweisen über Rundfunk und Einsatzwagen, die Durchsagen mit Lautsprechern verbreiten, in den betroffenen Gebieten gesetzt. 2. Wie wird die Bevölkerung im Land Schleswig-Holstein durch radiologische Gefahren gewarnt? Antwort: Die Warnung vor radiologischen Gefahren geschieht in Abstimmung mit der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft durch amtliche Gefahrendurchsagen, die über Rundfunk und Fernsehen veröffentlicht werden. Drucksache 18/5099 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 In der Umgebung kerntechnischer Anlagen gibt es vorher eine Sirenenwarnung, die zum Einschalten der Rundfunkgeräte auffordert. Durch eine Infobroschüre in festgelegten Gebieten ist die Bevölkerung über die Bedeutung dieser Signale in Kenntnis gesetzt. Über ein modulares Warnsystem gibt es darüber hinaus die Möglichkeit weitere Warnmittel, wie Smartphone APP’s, Internetportale, Durchsagen in Zügen der DBAG und Meldeempfänger (Pager) anzusprechen. 3. Wie wird die Bevölkerung im Land Schleswig-Holstein vor biologischen Gefahren gewarnt? Antwort: Die Warnung vor biologischen Gefahren geschieht in Abstimmung mit der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft durch amtliche Gefahrendurchsagen, die über Rundfunk und Fernsehen veröffentlicht werden. Über ein modulares Warnsystem gibt es darüber hinaus die Möglichkeit weitere Warnmittel, wie Smartphone APP’s , Internetportale, Durchsagen in Zügen der DBAG und Meldeempfänger (Pager) anzusprechen 4. Wie wird die Bevölkerung im Land Schleswig-Holstein vor chemischen Gefahren gewarnt? Antwort: Die Warnung vor chemischen Gefahren geschieht in Abstimmung mit der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft durch amtliche Gefahrendurchsagen, die über Rundfunk und Fernsehen veröffentlicht werden. Über ein modulares Warnsystem gibt es darüber hinaus die Möglichkeit weitere Warnmittel, wie Smartphone APP’s , Internetportale, Durchsagen in Zügen der DBAG und Meldeempfänger (Pager) anzusprechen. 5. Wie wird die Bevölkerung im Land Schleswig-Holstein vor Gefahren durch explosionsgefährdete Stoffe gewarnt? Antwort: Je nach Umfang der Gefährdung geschieht hier die Warnung durch die örtliche Gefahrenabwehr wie bei Rauchgasgefahren (siehe Antwort zu Frage 1). Erfordert die Gefahrenlage eine amtliche Gefahrendurchsage, so wird wie bei radiologischen, biologischen oder chemischen Gefahren vorgegangen. 6. Wie wird die Bevölkerung im Land Schleswig-Holstein Gefahren durch gefährliche Stoffe und Güter gewarnt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wie wird die Bevölkerung im Land Schleswig-Holstein vor Gefahren durch Unwetter gewarnt? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5099 3 Antwort: Informationen über drohende Gefahren durch Unwetter bekommen alle Leitstellen vom Deutschen Wetterdienst. Auch in diesem Fall wird über Rundfunk gewarnt. Darüber hinaus hat der Bürger die Möglichkeit sich über verschiedenste Applikationen auf dem Smartphone vor Unwettergefahren warnen zu lassen. Als Beispiel sei hier die kostenlose APP „NINA“ des Bundeamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) genannt. 8. Wie wird die Bevölkerung im Land Schleswig-Holstein vor Luftkriegsgefahren gewarnt? Antwort: Die Warnung vor Luftkriegsgefahren wird durch das BBK veranlasst. Es nutzt hierfür das oben genannte modulare Warnsystem, welches alle verfügbaren Warnmittel, wie Sirenen, örtliche und überörtliche Rundfunkanstalten, Fernsehen, Smartphone APP’s , Internetportale, Durchsagen in Zügen der DBAG und Meldeempfänger (Pager) anspricht. 9. Welche Kanäle und Medien werden wann verwendet? Antwort: Die derzeitig nutzbaren Kanäle und Medien sind in der Antwort zu Frage Nr. 8 dargestellt. Neuerdings gibt es beim BBK ein Bund-Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“, welches aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert wird, und unter Anderem die Einbindung neuer Kanäle und Medien in das modulare Warnsystem zum Ziel hat. Die Kanäle und Medien werden nach ihrer regionalen Verfügbarkeit und entsprechenden Eignung für das entsprechende Warnszenario ausgewählt. 10. Wie viel Zeit vergeht auf dem jeweiligen Kanal/Medium zwischen der Auslösung der Warnung und der frühestmöglichen Kenntnisnahme der Bevölkerung? Bitte tabellarisch auflisten. Antwort: Amtliche Gefahrendurchsagen mit höchster Priorität werden ohne Zeitverzug im Rundfunk zur Aussendung gebracht. Auch die Sirenenwarnung und die Warnung über Smartphone APP’s benötigen nur wenige Minuten. Eine numerische Auflistung der Zeiten bis zur Kenntnisnahme der Bevölkerung über aller Kanäle und Medien lässt sich nicht darstellen, da hier zu viele Faktoren eine Rolle spielen, die nicht quantitativ erhoben werden können.