SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5100 18. Wahlperiode 2017-02-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Warnung der Bevölkerung vor Gefahren über Smartphones Vorbemerkung: Wenn in den Kreisen oder anderen zuständigen Gliederungen unterschiedlich verfahren wird, wird darum gebeten, die Frage nach den entsprechenden Gliederungen aufzuschlüsseln. 1. Welche Smartphone-Anwendungen zur Übermittlung von Gefahren und Katastrophenwarnungen sind der Landesregierung bekannt und für welche Smartphone-Betriebssysteme sind diese verfügbar? Antwort: Zurzeit gibt es eine von behördlicher Seite kostenfrei zur Verfügung gestellte Smartphone-Anwendung, die als Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) bezeichnet wird. Sie steht für Android- und iOS Betriebssysteme zur Verfügung. Auch Windows-Phone Nutzer können die Informationen über einen Internetbrowser unter www.warnung.bund.de abrufen. Daneben gibt es Anbieter, die gewinnorientiert Smartphone-Anwendungen in Kombination mit kostenpflichtigen Auslöseeinrichtungen anbieten. Hier wäre das von Fraunhofer FOKUS entwickelte und von den kommunalen Schadensversicherern geförderte KATWARN –System zu nennen. Außerdem hat die Marktplatz GmbH aus Lüneburg das Produkt BIWAPP zur Warnung der Bevölkerung entwickelt. Beide Anwendungen stehen nach unserer Kenntnis für Android als auch für iOS zur Verfügung. Drucksache 18/5100 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Smartphone-Anwendungen zur Übermittlung von Gefahren- und Katastrophenwarnungen übermitteln welche Art von Warnungen in Schleswig- Holstein? Gibt es regionale Einschränkungen? Antwort: Zurzeit wird nur über NINA vor nationalen, regionalen und örtlichen Gefahren gewarnt. Sobald die vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und BIWAPP sowie KATWARN verhandelt sind, können die Bürgerinnen und Bürger auch über diese Anwendungen nationale, regionale und örtliche Gefahrenmeldungen entgegen nehmen. Ohne diese vertraglichen Grundlagen können die kommunalen Gebietskörperschaften nur örtliche Gefahrenmeldungen veröffentlichen, sofern es auf dieser Ebene einen kostenpflichtigen Vertragsabschluss gibt. 3. Welche Smartphone-Anwendungen muss man in Schleswig-Holstein installieren, um möglichst alle Warnungen zu erhalten? Bitte aufschlüsseln nach Gefahrenart und Region. Antwort: In Schleswig-Holstein erhält man über NINA zukünftig Warnungen vor örtlichen, regionalen und nationalen Gefahren der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. 4. Wie viele Nutzer aus Schleswig-Holstein nutzen die jeweiligen Anwendungen und wie viele Nutzer können sie maximal nutzen? Antwort: Bundesweit gibt es 1,4 Mio. NINA-Nutzer und 1,5 Mio. KATWARN-Nutzer mit steigender Tendenz. NINA ist zur Warnung vor nationalen Gefahren und somit für eine deutschlandweite Nutzung ausgelegt. Zahlen für Schleswig-Holstein sind nicht erhoben worden. Obergrenzen für die Nutzung gibt es nicht. 5. Wird der Nutzer von den jeweiligen Apps klar und leicht verständlich darauf hingewiesen, wenn er keine Warnungen empfängt, weil zu seinem aktuellen Aufenthaltsort der Kreis oder andere zuständige Gliederung keine Daten zuliefern? Antwort: In der Anwendung NINA müssen nach dem Download die Region und die Warneinstellungen konfiguriert werden, so dass der Nutzer selbst die Entscheidung treffen muss, in welchem Gebiet er gewarnt werden will und ob er zusätzlich vor markantem Wetter oder nur vor Unwetter sowie Hochwasser gewarnt werden will. Für die kommerziellen Anwendungen kann hierüber keine Aussage getroffen werden. 6. In welchen Fällen wird die Bevölkerung per SMS vor Gefahren gewarnt? Gibt es Warnungen per SMS für Nutzer, die mit dem Mobiltelefon in betroffenen Funkzellen eingebucht sind? Wenn nein, warum nicht? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5100 3 Antwort: Bei KATWARN gibt es eine kostenpflichtige SMS Warnung. SMS ist aus Kapazitätsgründen nur für örtliche Warnungen geeignet und wird daher in Schleswig-Holstein für überregionale Warnungen nicht genutzt. 7. Welche Warnungsarten erfolgen auch in leichter Sprache? Antwort: Alle amtlichen Gefahrendurchsagen sind von Redakteuren des Rundfunks auf ihre Verständlichkeit geprüft und nach dem Schema: Wer warnt? Für wen gilt die Warnung? Wann besteht die Gefahr? Was für ein Schaden - / Welche Gefahr ist zu erwarten? Wie wirkt sich der Schaden / die Gefahr aus? Welche Maßnahmen sind zu treffen? Ständige Hinweise verfasst.