SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 5103 18. Wahlperiode 14.02.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Betriebspraktika am UKSH 1. In welche Gesundheitsberufe können Schülerinnen und Schüler am UKSH – im Rahmen eines Betriebspraktikums in der Sekundarstufe I und II – Einblicke erhalten? Antwort: Für Betriebspraktika wird der Einblick in alle klinischen und verwaltungsnahen Bereiche ermöglicht. 2. Welche Voraussetzungen müssen Schülerinnen und Schüler erfüllen, um am UKSH ein Betriebspraktikum absolvieren zu können? Antwort: Für einen Einsatz in patientennahen Bereichen sollte zum Schutz der dem UKSH anvertrauten Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung z.B. des Hausarztes vorliegen, dass keine gesundheitlichen Bedenken aufgrund zum Beispiel florider Infektionserkrankungen (z.B. Masern o.ä.) vorliegen. Drucksache 18/ 5103 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Gibt es seitens des UKSH ein Mindestalter für Betriebspraktika? Antwort: Ja. a) Wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort: Es existieren seit dem Jahr 2006 Dienstvereinbarungen zur Zulassung von Praktikantinnen und Praktikanten jeweils zwischen den nichtwissenschaftlichen Personalräten am Campus Kiel und Lübeck und der Dienststelle, die bei Einsätzen in der Krankenversorgung mit Patientenkontakt ein Mindestalter von 16 Lebensjahren definieren. Mit dem Lübecker Personalrat ist vereinbart, dass für Schulpraktika zur Berufsfindung diese Altersgrenze nicht gilt. Eine solche Einschränkung findet sich in der Dienstvereinbarung am Campus Kiel nicht. Für Praktika bei Einsätzen ohne Patientenkontakt, zum Beispiel der Verwaltung oder im medizinisch-technischen Bereich, ist ein Mindestalter von 15 Jahren vereinbart. Der Vorstand des UKSH hält diese einschränkenden Regelungen aufgrund der Notwendigkeit der frühzeitigen Heranführung von Schülerinnen und Schülern an die Berufsbilder von medizinischen Fachangestellten für nicht zeitgemäß unter der Voraussetzung, dass Einsatzbereiche fürsorglich ausgewählt werden und eine qualifizierte Begleitung und Einführung der Praktikantinnen und Praktikanten stattfindet, um eventuelle psychische Schäden von den Praktikantinnen und Praktikanten abzuwenden. Eine campusübergreifend einheitliche Änderung dieser geltenden Dienstvereinbarungen wird angestrebt. b. Wenn ja, hält die Landesregierung diese Regelung im Hinblick auf den Berufsvorbereitungsprozess vieler Schülerinnen und Schüler ins- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 5103 3 besondere derjenigen, die ein G8-Gymnasium besuchen, für angebracht ? Antwort: Die Landesregierung begrüßt die Absicht des UKSH-Vorstands, den Zugang zu Praktika weiter zu erleichtern. Praktika bilden einen wichtigen Baustein zur Berufsorientierung, unabhängig von der besuchten Schulart. Praktika ermöglichen es jungen Menschen auf interessante und authentische Art Pflegeberufe kennenzulernen und in ihrer Berufswahl zu berücksichtigen. Angesichts des hohen Bedarfs an Beschäftigten in der Pflege gewinnt die Gewinnung motivierter Pflegenachwuchskräfte zunehmend an Bedeutung. c. Sieht die Landesregierung einen Handlungsbedarf, um Schülerinnen und Schüler ein Betriebspraktikum am UKSH zu ermöglichen, wenn das Mindestalter nicht erreicht wurde? Falls nein, warum nicht? Antwort: Siehe Ziffer 3 b.