SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5110 18. Wahlperiode 17-02-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie L 138 - Zeitplan der Erhaltungsmaßnahmen 1. Welche Abschnitte der L 138 sind aktuell sanierungsbedürftig und auf welchen Abschnitten der L 138 sind derzeit welche zustandsbedingten Verkehrsbeschränkungen vorhanden? Bitte einzeln aufschlüsseln. Antwort: Für eine objektive Bewertung der Sanierungsbedürftigkeit der Landesstraßen werden alle 4 Jahre Zustandserfassungen und -bewertungen (ZEB) durchgeführt . Die letzte Messung fand im Jahr 2013 statt, die Ergebnisse sind in der Landtagsdrucksache 18/2066 in Anlage 1 dargestellt. Danach waren in 2013 überwiegend Sanierungsbedarfe im Abschnitt der Landesstraße (L) 138 zwischen St. Michaelisdonn und Brunsbüttel sowie in / bei Gudendorf vorhanden. Mit der in diesem Jahr geplanten ZEB wird ab April 2017 begonnen, die Ergebnisse werden in 2018 vorliegen. Folgende Verkehrsbeschränkungen sind aufgrund der vorherrschenden Mängel an der Fahrbahnoberfläche vorhanden: Im Abschnitt der L 138 zwischen der Kreisstraße (K) 3 und der Bundesstraße (B) 5 wurde die ursprüngliche Geschwindigkeit von 100 km/h auf 30 km/h reduziert . Zudem wurde hier eine Lichtsignalanlage angeordnet und die Fahrbahn in Richtung Eddelak halbseitig gesperrt. Drucksache 18/5110 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Erhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen sind seit 2012 auf welchen Abschnitten der L 138 durchgeführt worden? Antwort: In 2014 wurde eine Teilstrecke der L 138 in / bei Gudendorf saniert. Darüber hinaus wurden punktuell Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. 3. Welche Erhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen sollen zu welchem Zeitpunkt über welchen Zeitraum in 2017 auf welchen Abschnitten der L 138 durchgeführt werden? Antwort: Im Herbst 2017 soll mit der grundhaften Sanierung der L 138 zwischen Eddelak (L 139) und Brunsbüttel (B 5) begonnen werden. Zeitlich anschließend sind weitere Erhaltungsmaßnahmen zwischen der Einmündung der L 144 in St. Michaelisdonn und der Einmündung der L 139 in Eddelak vorgesehen. 4. Werden durch die Erhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zustandsbedingte Verkehrsbeschränkungen aufgehoben? Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in 2018 werden die in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten zustandsbedingten Verkehrsbeschränkungen im Abschnitt zwischen Eddelak und Brunsbüttel der L 138 aufgehoben.