SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 5112 18. Wahlperiode 16.02.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Freiberufliche Hebammen als Kooperationspartnerinnen für den geplanten Studiengang „Hebammenwissenschaft“ an der Universität zu Lübeck 1. Hat die Landesregierung Kenntnisse über den aktuellen Stand der Entwicklungen zur Einrichtung eines Studiengangs „Hebammenwissenschaft“ an der Universität zu Lübeck? Zu wann soll der Studiengang angeboten werden? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach bereits stattgefundenen Sitzungen zu beantworten. Antwort: Der ausbildungsintegrierende Studiengang befindet sich in Vorbereitung. In Abhängigkeit von der Akkreditierung, der staatlichen Anerkennung als Hebammenschule nach dem Hebammengesetz und der Zustimmung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit , Wissenschaft und Gleichstellung zur Einrichtung des Studiengangs ist ein Start zum Wintersemester 2017 / 2018 geplant. Folgende Sitzungen haben bisher stattgefunden: 22.06.2016: Mündliche Vorstellung des Konzeptes der UKSH Akademie und den Hochschulen im MSGWG 19.12.2016: Abstimmungsgespräch im MSGWG mit dem Landesamt für Soziale Dienste, der UKSH-Akademie und der Universität Lübeck (UzL) Antrag auf grundsätzliches Einverständnis zur Einrichtung des Studiengangs Drucksache 18/ 5112 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 der UzL an das MSGWG vom 03.01.2017 Informationsveranstaltung für die freiberuflichen Hebammen am 24.01.2017 in Lübeck und am 31.01.2017 in Kiel 2. Ist es richtig, dass geplant wird, freiberufliche Hebammen als Kooperationspartnerinnen in die praktische Ausbildung der Studierenden des künftigen Studiengangs „Hebammenwissenschaft“ miteinzubeziehen? Wenn ja, ist es richtig, dass die Hebammen die künftigen Studierenden als Praktikantinnen und Praktikanten aufnehmen und an entsprechenden Koordinationstreffen teilnehmen sollen, für diese Tätigkeiten aber keinerlei Vergütung erhalten werden? Antwort: Es ist geplant, freiberufliche Hebammen als freiwillige Kooperationspartnerinnen einzubeziehen . Gem. § 6 Abs.2 Hebammengesetz wird der Einsatz von Auszubildenden im außerklinischen geburtshilflichen Handlungsfeld empfohlen. 3. Aus welchen Gründen sollen die freiberuflichen Hebammen unentgeltlich beschäftigt werden? Antwort: Eine Vergütung dieser Leistungen ist nicht üblich und über die Erlöse aus dem Ausbildungsfonds gem. § 17a (Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes , KHG) nicht refinanziert. Eine Anerkennung in Form von unentgeltlicher Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen der UzL ist hierfür vorgesehen. 4. Wie hoch ist der übliche Stundensatz für Privatdozentinnen und -dozenten an der Universität zu Lübeck? Antwort: Für Privatdozentinnen und -dozenten ist keine Vergütung durch Stundensätze vorgesehen .