SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5120 18. Wahlperiode 2017-02-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Unmittelbarer Zwang gegen eine Reichsbürgerin Vorbemerkung des Fragestellers: In der Gemeinde Groß Bennebek wurde laut Schleswiger Nachrichten am 10.11.2016 gegen die Einwohnerin und Anhängerin der Reichsbürgerbewegung Friederike Salb, 59 Jahre alt, ein Haftbefehl vollstreckt. Dem Haftbefehl lag die Festsetzung von Erzwingungshaft zugrunde. Diese beruhte darauf, dass Frau Salb ein festgesetztes Ordnungsgeld nicht gezahlt hatte. Frau Salb wurde bei der Aktion von einem Polizeibeamten geohrfeigt. Die Sprecherin der Kriminalpolizei Flensburg hat die Anwendung von Zwangsmaßnahmen bestätigt. 1. Welcher Sachverhalt lag dem Polizeieinsatz zugrunde? Antwort: Es kam zu einem polizeilichen Einsatz, um einen durch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg erlassenen Erzwingungshaftbefehl zu vollstrecken . Eine sofortige Zahlung befreit von der Vollstreckung der Erzwingungshaft . Im Falle einer Nichtzahlung ist die Person zu verhaften und der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt zuzuführen. Drucksache 18/5120 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie war der Geschehensablauf bei dem Einsatz (kurz davor, während dessen und kurz danach)? Insbesondere: Hat Frau Salb sich widersetzt und wurden Zwangsmaßnahmen angewendet? Wenn ja, welche? Antwort: Bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg ist derzeit ein Verfahren anhängig, wohin es nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen abgegeben wurde. Diesem Verfahren liegt eine Anzeige wegen § 340 StGB „Körperverletzung im Amt“ gegen einen der beteiligten Polizeibeamten, daneben eine Strafanzeige der eingesetzten Polizeibeamten wegen Körperverletzung, Widerstand und Beleidigung sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen falscher Namensgabe zugrunde. Eine verfahrensabschließende Entscheidung ist noch nicht getroffen, so dass diesbezüglich keine weiteren Auskünfte, auch nicht bzgl. der Person erfolgen. 3. Zu welchem Zweck wurde Frau Salb geohrfeigt und inwiefern war eine Ohrfeige zu diesem Zweck erforderlich? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wird gegen einen oder mehrere der beteiligten Beamten dienst- oder strafrechtlich ermittelt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Gibt es besondere Anordnungen für Polizeibeamte im Umgang mit Reichsbürgern? Antwort: Für die Landespolizei gilt die Handlungsanweisung „Reichsbürger / Selbstverwalter“ des Landespolizeiamtes vom 08.12.2016.