SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5133 18. Wahlperiode 2017-02-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Entsorgung von Styropor 1. Seit wann wird der Zusatz von Hexabromcyclododecan (HBCD) in Styropor in einer Konzentration von 0,7-1,5% eingesetzt? HBCD-haltige EPS-Dämmstoffe werden seit Mitte der 1970er Jahre hergestellt und verarbeitet. 2. Wie verhält sich HBCD gegenüber umliegenden Stoffen insbesondere auf offenporiges Mauerwerk oder luftundurchlässige Außenbeschichtungen? Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes tritt in der Nutzungsphase in nur sehr geringer Konzentration HBCD aus den Platten aus. 3. Wäre es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll per Erlass Recyclinghöfe dazu zu verpflichten, diese Stoffe weiterhin anzunehmen und diese gesondert zu lagern? Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind zur Entsorgung von Haushaltsabfällen und zur Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen bereits gesetzlich verpflichtet. Hinsichtlich der zum Teil gravierenden Entsorgungsprobleme im Zusammenhang mit HBCD haltigen Abfällen ist festzuhalten, dass seit 28. Dezember 2016 ein einjähriges Moratorium des dynamischen Verweises der Abfallverzeichnisverordnung für den Stoff HBCD gilt. In der Folge sind Abfälle, die HBCD enthalten, bis zum 31. Dezember 2017 als „nicht gefährliche Abfälle“ zu entsorgen, sofern sie nicht aus anderen Gründen als gefährlicher Abfall einzustufen sind. Für die Zeit nach Ablauf des Moratoriums ist die Entsorgungswirtschaft am Zuge, dauerhafte Lösungen zu entwickeln. 4. Ein Kubikmeter Styropor hat 2 bis 6 Kg Gewicht. Die thermische Entsorgung in Brunsbüttel, der einzigen geeigneten Anlage im Land, kostet nach Angabe von Fachbetrieben 300,- Euro. Wie sind diese Kosten begründet? Hinsichtlich des Schüttgewichts von Polystyrolabfällen kursieren unterschiedliche Umrechnungsfaktoren. Tatsache ist, dass Dämmabfälle aus Polystyrol ein sehr geringes spezifisches Gewicht haben. Sie sind voluminös, sehr heizwertreich, in der Regel grobstückig und laden sich elektrostatisch auf. Sie bedürfen für eine Verbrennung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage ebenso wie in einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage einer Vorbehandlung. Außerdem nehmen sie aufgrund des sehr hohen Heizwertes etwa das Vierfache an Feuerraumkapazität ein, wie gemischte Siedlungsabfälle des gleichen Gewichts. Vor diesem Hintergrund sind Mehrkosten für die Entsorgung gegenüber gemischten Siedlungsabfällen durchaus begründbar. Die tatsächlich am Markt verlangten Preise erscheinen aber insbesondere durch Angebot und Nachfrage begründet. 5. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung um die Entsorgung von Styropor zu gewährleisten? Die Landesregierung steht im engen Dialog mit allen Beteiligten. Derzeit werden Gespräche mit der Entsorgungswirtschaft geführt, wie dauerhaft ausreichend Entsorgungskapazitäten vorgehalten werden können. Weiterhin werden Gespräche mit Bund und Ländern geführt, um eine Harmonisierung der Vollzugsmaßnahmen erreichen zu können.