SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5139 18. Wahlperiode 2017-02-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Auswirkungen von Schulartwechsel in der Oberstufe 1. Wie hat sich die Situation eines Schulartwechsels in der Oberstufe innerhalb der vergangenen fünf Jahre entwickelt? (bitte angeben, für a. Wechsel von einem Gymnasium an eine Gemeinschaftsschule, b. Wechsel von einem Gymnasium an ein Berufliches Gymnasium, c. Wechsel von einer Gemeinschaftsschule an ein Gymnasium, d. Wechsel von einer Gemeinschaftsschule an ein Berufliches Gymnasium, e. Wechsel von einem Beruflichen Gymnasium an ein Gymnasium, f. Wechsel von einem Beruflichen Gymnasium an eine Gemeinschaftsschule). Antwort: Die amtliche Schulstatistik liefert als Stichtagserhebung eine Momentaufnahme. Schülerinnen und Schüler, die die Schulart wechseln, werden zu Beginn des Schuljahres bei der aufnehmenden Schule als Zugänge gezählt. Nur bei Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn die Schule gewechselt haben, wird auch die abgebende Schulart statistisch erfasst. Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr (z.B. zum Halbjahr) die Schulart wechseln, werden im jeweiligen Schuljahr Drucksache 18/5139 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 noch bei der abgebenden Schule gezählt und erscheinen im folgenden Schuljahr bei der aufnehmenden Schule als deren eigene Schülerinnen und Schüler. Daher ist die Zahl der Wechsel im Laufe eines Schuljahres aus der Statistik nicht ermittelbar. Die nachstehende Tabelle zeigt für die Teilfragen a) bis d) die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des jeweiligen Schuljahres in der amtlichen Schulstatistik als Zugänge in die Sekundarstufe II, von einer anderen Schulart kommend, erfasst worden sind; sie enthält daher auch die Zugänge durch Übergang aus der Sek. I. Nicht enthalten sind Schulartwechsel während des Schuljahres. Schulartwechsel Sek. II jeweils nur Zugänge zu Schuljahresbeginn, inkl. Übergang aus Sek. I; Gymnasien 2013/14-2015/16 mit Doppeljahrgang Teilfrage 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 a) von Gym. an GemS 149 186 226 279 272 b) von Gym. an BG 202 258 324 335 312 c) von GemS an Gym 147 179 211 269 448 d) von GemS an BG 1.111 1.396 1.776 2.307 2.713 Wechsel gemäß Teilfragen e) und f) werden statistisch nicht erfasst. Der Wechsel vom Beruflichen Gymnasium in die Oberstufe einer allgemein bildenden Schule hat Gründe, die u.a. in der Antwort zu Frage 2 dargestellt werden und derzeit keine praktische Bedeutung. In Vorbereitung der Erhebung für das Schuljahr 2017/18 wird geprüft , ob dieses Merkmal dennoch eingeführt werden sollte. 2. In welchen Phasen der Oberstufe wird ein Schulartwechsel vornehmlich vollzogen? Antwort: Schulartwechsel werden vornehmlich beim Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II vollzogen. Danach finden Schulartwechsel weitgehend im ersten Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5139 3 Schulhalbjahr statt. In Beruflichen Gymnasien1 darf nach dem Beginn der Einführungsphase , in allgemein bildenden Schulen2 nach dem ersten Halbjahr der Einführungsphase kein Wechsel mehr erfolgen, der mit einem Wechsel des gewählten Profils verbunden ist. Da Schulartwechsel zwischen Beruflichen Gymnasien und allgemein bildenden Oberstufen stets mit einem Profilwechsel verbunden sind, sind diese nach den genannten Terminen nur möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler dabei in die Einführungsphase der aufnehmenden Schule zurücktreten. Dies wird als Wiederholung eines Schuljahres auf die Höchstverweildauer angerechnet. Innerhalb des Systems der allgemein bildenden Schulen bleiben bei entsprechender Profilpassung Wechsel auch ohne die Wiederholung eines Schuljahres möglich. Dasselbe gilt innerhalb der Schulart Berufliches Gymnasium. 3. Welche Auswirkungen hat ein Schulartwechsel auf die „abgebende“ Schule? Antwort: Die meisten Schulartwechsel in die Oberstufe erfolgen zu Beginn der Oberstufe von Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und haben auf die abgebende Schule keine Auswirkungen. Schulartwechsel nach Beginn der Oberstufe führen zu einer Veränderung von Lerngruppengrößen . Entsprechend ergeben sich Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Schulbetriebes (schülerzahlbezogene Planstellenzuweisung) und auf die Schüler -Lehrer-Relation in den betroffenen Klassen und Kursen. 4. Welche Auswirkungen hat ein Schulartwechsel auf die „aufnehmende“ Schule? Antwort: Schulartwechsel nach Beginn der Oberstufe führen auch hier zu einer Veränderung von Lerngruppengrößen. 5. Aus welchen Gründen werden Schulartwechsel innerhalb der Oberstufe vollzogen? 1 Gemäß § 9 Abs. 1 - 4 und § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO). 2 Gemäß § 4 Abs. 6 der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO). Drucksache 18/5139 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Die Gründe werden statistisch nicht erhoben. Aussagen im Rahmen von schulaufsichtlichen Kontakten nennen fachliche Neigung, Überlegungen zu persönlichen Erfolgschancen und Aspekte des sozialen Umfelds als vorwiegende Gründe. 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit derartig späte Schulartwechsel unterbleiben? Antwort: Die Rechtslage, die Schulartwechsel innerhalb der Oberstufe deutlich einschränkt, wurde in der Antwort zu Frage 2) dargestellt. Die Schulaufsicht geht Meldungen von späten Schulartwechseln nach.