SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5153 18. Wahlperiode 17-02-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Linienführung der A20 Vorbemerkung Das Wirtschaftsministerium hat am 13. April 2016 im Wirtschaftsausschuss berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht die Linienführung der A 20 im Rahmen der Klageverfahren nicht ernsthaft in Zweifel gezogen habe. Minister Meyer wird am 28. April 2016 im NDR zitiert, dass mit den abgewiesenen Klagen die Linienführung der Autobahn in Gänze bestätigt wurde. 1. Gelten diese Aussagen für alle Teilabschnitte der A 20 inkl. westlicher Elbquerung auch heute noch? Antwort: Ja. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem April 2016 in den Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Autobahn (A) 20, Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen /Schleswig-Holstein bis B 431, haben Bestand. 2. Kann es insbesondere neue natur- und artenschutzfachliche Gründe geben, die die geplante Linienführung in Teilabschnitten doch noch gefährden? Falls ja, welche der Landesregierung bekannten natur- und artenschutzfachlichen Gründe sind dies gegebenenfalls? Falls nein, bitte begründen. Drucksache 18/5153 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Sämtliche Abschnitte der A 20 in Schleswig-Holstein befinden sich im Planfeststellungsverfahren . Bei jedem einzelnen Abschnitt sind bereits als Ergebnis des Anhörungsverfahrens Planänderungen eingebracht worden. Dabei sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine derartigen Probleme aufgedeckt worden, die nicht bewältigt werden können und der Realisierung der Gesamtplanung widersprechen. 3. Welche Auswirkungen hätte eine neue Trassenführung und/ oder eine Überplanung von Teilabschnitten der bisherigen Linienführung aus natur- und artenschutzfachlichen Gründen? Antwort: Diese Frage lässt sich nicht abstrakt beantworten. Konkret stellt sie sich zur Zeit nicht.