SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5154 18. Wahlperiode 17-02-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Verhandlungen über einen Nordtarif mit der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Niedersachsen Vorbemerkung: Ein Vertrag über einen Nordtarif zwischen Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen soll laut Hamburger Abendblatt vom 1. Februar 2017 noch in diesem Jahr unterzeichnet werden. 1. Bis wann ist aus Sicht der Landesregierung ein gemeinsamer ÖPNV- Tarifverbund mit Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg realisierbar und welche Kreise sollen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit einbezogen werden? Antwort: Schleswig-Holstein hat angeboten, ein Gutachten zu erstellen, welches mögliche Wege aufzeigt einen Norddeutschen Tarifverbund zu gründen. Die Ergebnisse werden im Sommer 2017 erwartet. Anschließend finden Verhandlungen mit dem Ziel einer gemeinsamen Vereinbarung statt. 2. Steht die Landesregierung hinsichtlich eines ÖPNV-Tarifverbundes bereits in offiziellen Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg? Drucksache 18/5154 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Wenn ja, a) bis wann rechnet die Landesregierung damit, die Verhandlungen abzuschließen ? b) welche Stelle in der Landesregierung führt diese Verhandlungen und welche Stellen in Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg sind die jeweiligen Verhandlungspartner? c) Wann genau haben bisher entsprechende Verhandlungsrunden stattgefunden und wer hat jeweils daran teilgenommen? Antwort: Es fanden bereits erste Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen statt. Konkrete Verhandlungen werden nach Vorliegen des Gutachtens geführt. 3. Mit welchen zusätzlichen Kosten für das Land Schleswig-Holstein rechnet die Landesregierung durch einen einheitlichen Tarif in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein? Antwort: Es fallen Kosten für das Gutachten sowie eventuell nicht bezifferbare Übergangskosten an. Eine Lösung, die eine dauerhafte Subventionierung von Tarifen erfordert, wird nicht angestrebt. 4. Mit welchen zusätzlichen Kosten oder zusätzlichen Ersparnissen für Schleswig -Holsteinische ÖPNV-Kunden rechnet die Landesregierung durch einen einheitlichen Tarif in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein? Antwort: Die Schleswig-Holsteinischen ÖPNV-Kunden sollen durch einen einheitlichen Nordtarif nicht zusätzlich belastet werden. Ob es Entlastungen geben wird, ist zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehen. 5. Sind in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 Mittel für einen gemeinsamen ÖPNV-Tarifverbund mit Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg eingeplant? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Etatplanungen sind erst sinnvoll, wenn konkrete Lösungsvorschläge auf dem Tisch liegen.