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Der Kriterienkatalog im derzeit in der Anhörung befindlichen gesamträumlichen Plankonzept sieht für den Arten- und Tierschutz fünf flächenbezogene harte Tabukriterien , zwölf flächenbezogene weiche Tabukriterien, vier artenbezogene weiche Tabukriterien, elf flächenbezogene Abwägungskriterien und vier artenbezogene Abwägungskriterien vor. Bei der Antwort zu Frage 2 b) ist zu berücksichtigen, dass alle bisherigen Konsultationen der informellen Abstimmung und Informationsgewinnung zur Erstellung der Planentwürfe dienten. Hierbei wurden u.a. beteiligt: - Kreise und kreisfreie Städte, hier insbesondere Untere Naturschutzbehörden, - die Obere (LLUR) und Oberste Naturschutzbehörde (MELUR), - Umwelt- und Naturschutzverbände. Die derzeit laufende formelle erste Anhörung richtet sich u.a. an alle Träger öffentlicher Belange, Behörden, Verbände und Organisationen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten . Bereits vorab eingegangene Stellungnahmen von Behörden und Verbänden wurden in der Gesamtabwägung bei der Erstellung des Kriterienkataloges und bei Abwägungsentscheidungen bei der Ermittlung von Vorranggebieten berücksichtigt. 3. Wurde bei der Ausweisung der Windeignungsflächen der Schutzradius um das Nist- und Brutgebiet bzw. die Horste von seltenen Vögeln, z.B. Seeadler, Wiesenweihe, Uhu, Schwarzstorch und Kraniche, berücksichtigt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, in welcher Form? Ja. Seltene bzw. durch Windkraftanlagen gefährdete Vogelarten werden indirekt durch die in der Antwort zu Frage 2 genannten flächenbezogenen Kriterien geschützt . Folgende weiche Tabukriterien sind direkt zum Schutz dieser Arten vorgesehen: Nr. 22, Dichtezentrum für Seeadlervorkommen; Nr. 23, bedeutsame Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen ) und Schwäne (Zwerg- und Singschwäne) außerhalb von EU- Vogelschutzgebieten sowie 1.000 m Abstand um Kolonien von Trauerseeschwalben und 3.000 m Abstand um die Lachseeschwalben-Kolonie bei Neufeld ; Drucksache 18/5170 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Nr. 24, bedeutende Vogelflugkorridore zwischen Schlafplätzen und Nahrungsflächen von Gänsen und Schwänen; 3 km Abstandsradius um wichtige Schlafgewässer der Kraniche. Außerdem werden bei der Ermittlung von Vorranggebieten folgende Abwägungskriterien direkt zum Schutz dieser Arten herangezogen: Nr. 22, potenzielle Beeinträchtigungsbereiche im 3 km Radius um Seeadlerhorste außerhalb des Dichtezentrums und um Schwarzstorchhorste sowie Bereiche im 1 km Radius um Weißstorchhorste und im 1,5 km Radius um sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten; Nr. 23, nicht sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten und deren Umgebungsbereiche (Potenzieller Beeinträchtigungsbereich und Prüfbereich). 4. Wurden bei der Ausweisung der Windeignungsflächen die Bedürfnisse der Fledermäuse berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Ja. Fledermäuse werden indirekt durch die in der Antwort zu Frage 2 genannten flächenbezogenen Kriterien geschützt. Darüber hinaus ist das weiche Tabukriterium Nr. 26 (Wintermassenquartiere für Fledermäuse (größer 1.000 Exemplare) einschließlich eines Umgebungsbereichs von 3 km) direkt zum Schutz dieser Arten vorgesehen. Außerdem wird bei der Ermittlung von Vorranggebieten das Abwägungskriterium Nr. 26 (Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz) zum Schutz dieser Arten herangezogen.