SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5173 18. Wahlperiode 2017-02-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Telekommunikationsüberwachung und Richtervorbehalt 1. Hat die Landesregierung Kenntnis über die Anzahl stattgegebener Anträge auf Telekommunikationsüberwachung im Jahr 2016 in Schleswig-Holstein? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art der konkreten Überwachungsmaßnahme . Wenn nein, warum nicht? Antwort: In 2016 wurden in Schleswig-Holstein 1.380 Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachungen aus Gründen der Strafverfolgung und 38 Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachungen aus Gründen der Gefahrenabwehr durchgeführt. Eine Datenbereinigung (z.B. von Erfassungsfehlern) ist für das Jahr 2016 noch nicht erfolgt. Gegebenenfalls können sich die Zahlen dadurch noch geringfügig verändern. 2. Hat die Landesregierung Kenntnis über die Anzahl abgelehnter Anträge auf Telekommunikationsüberwachung seit 2014 in Schleswig-Holstein? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art der konkreten Überwachungsmaßnahme . Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Statistisch erfasst wird nur die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachungen, nicht hingegen die Anzahl der beantragten Maßnahmen.